Mit Erfolg eine Immobilie in Spanien für die Ferien kaufen

von , 26.11.2022, 22:33 Uhr

Beim Kauf einer eigenen Immobilie in Spanien gilt es einige länderspezifische Besonderheiten zu beachten. Obwohl die Organe der Europäischen Union mittlerweile viele Regelungen der einzelnen Mitgliedsstaaten harmonisiert haben, sorgen grundlegende über die Jahrhunderte gewachsene Rechtsvorstellungen für einige Unterschiede beim Kauf von nicht beweglichen Gütern wie einer Wohnung, einem Haus oder einem Grundstück.

Der Blick ins Grundbuch vor dem Kauf

Im Gegensatz zum deutschen Recht, nach dem eine Immobilie durch Auflassung in Form eines Notarvertrages und durch Eintragung in das Grundbuch den Eigentümer wechselt, reicht in Spanien sogar ein privatschriftlicher Vertrag für den Kauf einer Immobilie aus. Allerdings kommt auch vor spanischen Gerichten im Streitfall nur der in das Grundbuch eingetragenen Notarurkunde echte Beweiskraft zu. Daher gehört vor jedem Kauf einer Ferienwohnung, eines Wohnhauses, einer Gewerbeimmobilie oder eines Grundstücks ein Blick in das öffentliche Grundbuch dazu. Interessenten, die ein Appartement auf Mallorca kaufen möchten, sollten immer nur mit einem in das Grundbuch eingetragenen Eigentümer oder einem Bevollmächtigten als potentiellem Vertragspartner verhandeln.

Konto und Steuernummer in Spanien als Basis für die Kaufabwicklung

Für alle Rechtsgeschäfte auf spanischem Hoheitsgebiet benötigen Ausländer eine Steuernummer. Mit dieser Nummer eröffnet eine Bank auch ein Bankkonto für alle finanziellen Transaktion wie zum Beispiel die Option des Reservierungsvertrages, den viele Kaufinteressenten als eine Art Vorkaufsrecht nutzen. Schließlich gibt es Menschen aus aller Welt, die sowohl in ländlichen Gebieten als auch in den Großstädten in der Nähe der architektonischen Highlights eine Wohnung kaufen möchten. Jung und Alt aus allen Ländern dieser Erde werten eine Immobilie in guter Lage wie echtes Edelmetall als Betongold und damit als sinnvolle Investition für die Zukunft. Damit jeder investierte Betrag auch einen korrekten Gegenwert hat, lohnt sich die Suche nach der Traumimmobilie in Spanien mit einem professionellen Makler. Die gesetzlich erforderlichen Angaben von Wohnfläche und Grundfläche weicht deutlich von den Anforderungen in Deutschland ab.

Dokumente für den reibungslosen Kauf einer spanischen Immobilie

Für ein umfassendes Bild vom Zustand der neuen Eigentumswohnung hat ein zuverlässiger Makler alle wichtigen Dokumente wie die Grundrisse im Original, den neusten Grundbuchauszug mit eventuell eingetragenen Hypotheken und offiziellen Baugenehmigungen für alle Teile des Hauses parat. Ein ordnungsbehördlich angeordneter Rückbau nach dem Kauf wegen mangelnder Genehmigung für Veränderungen der ursprünglichen Baustruktur ist leider keine Seltenheit. Um sicherzugehen, macht die zusätzliche Beauftragung eines Gutachters Sinn. Rostige Heizungsrohre im Keller und Risse unter dem Putz im Mauerwerk können den Preis für mögliche Sanierungsmaßnahme nach dem Kauf mindern. Auf jeden Fall müssen Käufer sich auf zwei Ebenen vor der Kaufentscheidung einer spanischen Immobilie eingehend informieren. Sowohl der rechtliche als auch der bautechnische Aspekt sollten die Grundlage für jeden Immobilienkauf in Spanien sein.

Fazit

Wenn die Traumimmobilie in Spanien gefunden ist, gilt es schon vor dem Verhandeln über den Preis und die Verkaufskonditionen sich um den Nachweis der aktuellen Eigentumsverhältnisse von Grundstück und Haus zu kümmern. Für einen dauerhaft rechtsgültigen Kaufvertrag ist der Notarvertrag in Verbindung mit der Eintragung im spanischen Grundbuch der beste Weg. Die meisten Notare in Spanien beglaubigen aber auch nachträglich einen privatschriftlichen Vertrag zu Beweiszwecken für die neuen Eigentümer.

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