„Untersuchungsbericht“ zu MH 17 – und andere Lügen der Kriegstreiber

von , 01.10.2016, 09:47 Uhr

Man stelle sich einen Strafprozess vor, bei dem einem Tatverdächtigen das Recht zugesichert wird, darüber zu bestimmen, was gegen ihn verwendet oder davon veröffentlicht werden darf. Das würde jedem Rechtsverständnis und Rechtsstaat Hohn sprechen. Genau das ist aber geschehen im Fall des Abschusses der MH 17. Kiew, das zweifellos in den Vorgang verwickelt ist, ist das Recht zugesichert worden, darüber zu entscheiden, was an Untersuchungsergebnissen veröffentlicht werden darf. Wer kann sich da noch wundern über die „Qualität“ des Berichts der ...

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