Abgeltungsteuer – Ausfall eines Privatkredits steuerlich absetzen
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, 10.01.2018, 22:41 Uhr
Auch gut acht Jahre nach dem Start der Abgeltungsteuer gibt es dazu immer noch interessante Steuerurteile. Das jüngste betrifft Ausfälle von privaten Darlehensforderungen. Geht der private Kreditnehmer pleite, kann der Kreditgeber seinen Verlust bei den Einkünften aus Kapitelvermögen steuerlich geltend machen. Wer Geld an fremde Dritte oder auch an Familienangehörige verleiht, muss in aller Regel Abgeltungsteuer auf die Zinserträge abführen. Bei Krediten an Angehörige greift der häufig günstigere Abgeltungsteuertarif von 25 Prozent allerdings nur dann,...