Änderung der Zuständigkeiten in der Beihilfe

von , 06.12.2019, 14:00 Uhr

Allgemein
Mit Wirkung zum 12.12.2019 wird die Zuständigkeit für die Beihilfe der Beschäftigten der Hauptzollämter Darmstadt, Heilbronn und Karlsruhe an einem Standort zentralisiert. Für  die Bearbeitung der Beihilfeanträge und sonstigen beihilferechtlichen Angelegenheiten  ist dann das Referat B III 6 am Standort Chemnitz zuständig. Bitte senden Sie Ihre Beihilfeanträge und Ihren Schriftverkehr ab dem 12.12.2019 an die Beihilfestelle Chemnitz. Bei Nutzung der Beihilfe-App werden Ihre Beihilfeanträge automatisch ab dem 12.12.2019 an Ihre neue Beihilfestelle in Chemnitz...

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