Artikel 13 und Axel Voss (CDU): „Meinungsfreiheit auch mal eingegrenzt wird“

von , 01.03.2019, 21:44 Uhr

In Deutschland ist die Meinungsfreiheit durch den Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geschützt. Darin heisst es: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Diese Meinungsfreiheit kann allerdings in folgenden Fällen doch eingeschränkt werden:

  • bei Beleidigungen oder Verleumdungen
  • bei unlauteren Wettbewerb durch üble Nachrede über die Produkte eines Mitbewerbers
  • bei Überschreiten der Grenzen in Bezug auf die öffentlichen Sicherheit
  • bei Überschreiten der Grenzen der Sittlichkeit
  • bei Überschreiten der Grenzen des Jugendschutzes
  • bei übermäßiger Kritik an Staatsoberhäuptern, Gerichten oder sonstigen Vertretern des Staates
  • bei der Weitergabe geheimer Informationen

In einem Interview mit dem Handelsblatt am 27.02.2019 hat sich Herr Axel Voss (CDU) jüngst in Sachen Meinungsfreiheit einen schweren Faux Pas geleistet. Natürlich ging es um Artikel 13 um die möglichen Uploadfilter. Auf die Aussage, dass gewisse Beiträge blockiert werden, die gar nicht unter das Urheberrecht fallen, da sie einem selber gehören. Daraufhin entgegnete Voss allen ernstes: "Ich kann nicht dafür garantieren, dass die Maßnahmen, die Plattformen ergreifen um ihrer Haftung gerecht zu werden, hundertprozentig arbeiten und deshalb die Meinungsfreiheit auch mal eingegrenzt wird." Man muss sich dieses Zitat wirklich mehrmals durchlesen, um zu verstehen, was Herr Voss da von sich gegeben hat … 

Die Meinungsfreiheit könnte also durch die Uploadfilter auch "mal eingegrenzt" werden. Was bedeutet das?

Es könnte bedeuten, dass Herr Voss eine mögliche Einschränkung der Meinungsfreiheit wohl wissend (dass die Uploadfilter nicht 100 % funktionieren) und billigend in Kauf nimmt. Er nimmt es damit offenbar nicht so genau mit der Meinungsfreiheit. Er ordnet sie einer möglichen Fehlfunktion der Uploadfilter unter. 

Und was bedeutet "mal"? Einmal? Zweimal? Einmal die Woche? Einmal pro Monat? Pro User oder je Uploadfilter? Einmal ist keinmal. Was man einmal macht, könnte man auch zweimal machen. Oder eine Million mal …

Dieses Zitat hat – trotz der brisanten Aussage – bisher kaum Aufsehen erregt. Man sollte es auf jeden Fall abspeichern und zu gegebener Zeit wieder hervorholen … 

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