Aufnahme der Transparenzanforderungen der EU-Verbriefungsverordnung in den Sicherheitenrahmen des Eurosystems

von , 25.03.2019, 15:48 Uhr

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat beschlossen, die im Zusammenhang mit dem Sicherheitenrahmen des Eurosystems bestehenden Meldepflichten für Daten auf Einzelkreditebene an die Offenlegungspflichten und den Registrierungsprozess für Verbriefungsregister anzugleichen, die in der Verbriefungsverordnung (Verordnung (EU) 2017/2402) niedergelegt sind.

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