BA plant mit neuen Dienstanweisungen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen zu unterlaufen
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, 27.11.2019, 07:50 Uhr
Kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht Leistungskürzungen bei Hartz IV von mehr als 30 Prozent für unzulässig erklärt. Die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium unter Hubertus Heil (SPD) planen offenbar, diese Vorgabe zu unterlaufen. Wir dokumentieren eine Pressemeldung von Tacheles e.V. dazu.