Bundesverfassungsgericht und EZB: Das Urteil ist nicht die Lösung

von , 06.05.2020, 07:56 Uhr

6. Mai 2020 – von Thorsten Polleit Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Bundesregierung und Bundestag haben das deutsche Grundgesetz verletzt. Sie haben es unterlassen, dagegen vorzugehen, dass die EZB bei Ihrer Entscheidung, Staatsanleihen aufzukaufen im Zuge des „Public Sector Purchase Programme“ oder kurz „PSPP, weder geprüft noch dargelegt zu haben, dass diese Politik „verhältnismäßig“ ist. Der EZB

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