CO2-Steuer auf Flugreisen? Gibt es längst, heisst nur anders!

von , 19.07.2019, 10:53 Uhr

Das Klimakabinett der GroKo konnte sich bisher nicht auf konkrete Entscheidungen bzw. Maßnahmen, was die Einführung eine CO2-Steuer angeht, einigen. Auch die CO2-"Bepreisung" von Flugreisen, wie sie Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) vorschlägt, ist bisher noch längst nicht in trockenen Tüchern. Bis zum 20. September soll aber ein komplettes Maßnahmenpaket in Sachen Klimaschutz verabschiedet werden. Was genau die Bundesregierung präsentieren wird, ist allerdings noch völlig offen. Dass aber in diese Richtung etwas passieren wird, ergibt sich schon aus der monatelangen Debatte um dieses Thema.

CO2-Steuer auf Flugreisen: Frankreich als Vorbild

Frankreich hat ja bereits angekündigt ab dem Jahr 2020 eine CO2-Steuer auf Flugtickets einzuführen. Bis zu 18 EUR sollen dann pro Ticket (diverse Ausnahmen für Korsika u.a.) erhoben, wenn Flüge von Frankreich aus starten. Die neue Steuer würde dann auch deutsche Fluggesellschaften wie die Lufthansa, Germanwings oder TUIfly treffen. Vor diesem Hintergrund kann Deutschland gar nicht anders, als gleichzuziehen. Immerhin ist Deutschland ja Musterschüler in Sachen Klimaschutz …Doch statt immer neue Regularien zu erfinden und einzuführen, könnte es sich lohnen zunächst den "Bestand" zu prüfen.

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Deutsche Luftverkehrsabgabe seit 2011

Was in der aktuellen Debatte rund um die CO2-Steuer und besonders in Bezug Flugreisen völlig vergessen oder unterschlagen wird: Es gibt bereits eine Besteuerung auf Flugreisen: Die Luftverkehrsteuer bzw. die Luftverkehrsabgabe. Am 1. Januar 2011 trat diese auf Grundlage des Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) vom 9. Dezember 2010 diese Regelung in Kraft. Damals, zwei Jahre nach der Finanz- und Wirtschaftskrise, ging es vordergründig darum weitere Einnahmen für den geschundenen Staatshaushalt zu erzielen. Dennoch erhoffte sich der Gesetzgeber damit auch die steuerliche Bevorzugung des Luftverkehrs zu reduzieren. Nebenbei sollten aber damals schon "Anreize für umweltgerechtes Verhalten" gesetzt werden. 

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Luftverkehrsabgabe mit gegenteiligem Effekt

2018 spülte die Luftverkehrsabgabe 1,193 Milliarden Euro in die Kassen des Bundeshaushaltes. Bezogen auf die 95,7 Millionen Flugpassagiere, ergibt sich damit  eine Abgabe pro Flug und Passagier von 12,47 EUR. In Anbetracht der seit Jahren kontinuierlich steigenden Fluggastzahlen (2011: 74,6 Millionen Flugpassagiere), hat diese Abgabe in dieser Form keinen Einfluss auf das Flugverhalten. 12,47 EUR ist auch eine Summe, die dem durchschnittlichen deutschen Flugreisenden nicht großartig belastet. Nicht die Umwelt oder das Klima profitiert also von der Luftverkehrsabgabe, sondern einzig und allein der Staat.

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Wird es die CO2-Steuer richten?

Selbst weitere 12,47 EUR oder ein paar Euro mehr in Form einer CO2-Steuer je Flug würden, wie man so schön sagt, den Kohl nicht fett machen. Solange die deutsche Wirtschaft halbwegs rund läuft und nicht eine Rezession abgleitet, werden sich die Deutschen ihr liebsten Hobby, das Reisen, nicht nehmen lassen. Wenn es wirklich ums Klima gehen würde, hatte die Regierung schon längst durchblicken lassen, wie sie es mit welchen Maßnahmen"retten" will. Doch bisher sind auf die vielen großen Worte keine Taten gefolgt …

Robert Schröder