Corona und die Steuern

von , 15.05.2020, 09:49 Uhr

Länder, Bund und auch die Europäische Union spannten in den vergangenen Wochen einen „Corona-Rettungsschirm“ nach dem anderen auf. Daß „Corona“ wohl der Auslöser, aber nicht der Grund für den sich nun abzeichnenden, tiefen wirtschaftlichen Fall war (der wirkliche Grund ist u.a. die seit Jahren ungehemmte Geldmengenausweitung), wurde und wird dabei ebenso verschwiegen wie es noch keine Antwort auf die naheliegende Frage gab, wie die neuen Schuldenberge je eines Tages wieder zurückgeführt werden könnten. In den „Vertraulichen“ vom 21.4.2020 gaben wir in der Textziffer 12 hierauf bereits erste Antworten, die über „Sparen“ und „Inflationierung“ bis hin zu Rezepten aus dem „Steuer-Giftschrank“ reichten. Zu letzterem gestatten wir uns nachstehend ein paar ergänzende Bemerkungen anzubringen.

Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen

Dabei sei zunächst an das alte Sprichwort erinnert „Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen“, sofern nicht im Zuge z.B. einer Hyperinflation ohnehin vieles zerschlagen wird. Für diesen „Steuerfall“, das wissen kritische Berliner Beobachter längst zu berichten, rüstet man sich im Bundesfinanzministerium unter Olaf Scholz (SPD). Es geht dabei um eine Billionensumme, die den deutschen Steuerzahlern auf Generationen hinaus abzunehmen wäre. Im Finanzministerium hält man dazu aktuell vier Instrumente für geeignet, die einzeln oder auch zusammen anwendbar wären. Es geht ganz einfach darum, die „Steuerzahlergans“ so zu rupfen, daß sie möglichst wenig schreit und am Leben bleibt. Man möchte ihr ja auch noch den nachwachsenden Flaum abnehmen …

Konkret geht es dabei aktuell um die folgenden vier Instrumente:

1. Die Wiedereinführung des sogenannten „Solidaritätszuschlags“ in alter (voller) Höhe, gegebenenfalls noch zuzüglich eines weiteren „Corona-Solis“ zumindest für angebliche Besserverdiener. (Oder besser gesagt solche, die unsere von Diäten, steuerfreien Aufwandspauschalen und einer hervorragenden Altersversorgung verwöhnten Politiker dafür halten.)

2. Eine drastische Erhöhung der Umsatzsteuer.

3. Eine neue „Reichensteuer“ in Form einer Vermögensabgabe. Hierzu liegt bereits eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages mit der Überschrift „Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie“ vor.

4. Eine Erhöhung oder Sonderzuschläge für aufkommensstarke Verbrauchssteuern auf z.B. Kraftstoffe, Tabak oder Alkohol. (tb)


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