Das Bundesverfassungsgericht und die Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung im Grundsicherungssystem

von , 15.11.2017, 15:33 Uhr

Man kann sicher lange darüber streiten, was denn ein "Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben" (so die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010,  BVerfG, Urteil vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09) umfassen muss - aber unmittelbar einleuchtend ist für die meisten Menschen, dass die Wohnung - im wahrsten Sinne des Wortes "ein Dach über dem Kopf" - zu den zentralen Bestandteilen eines "menschenwürdigen Existenzminimums" gehört.Aber hier liegt dann konkret eine Menge Zündstoff im gegebenen Hartz...

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