Der Fiskus und das Online-Glücksspiel

von , 23.09.2019, 12:26 Uhr

Das Internet macht ganz neue Formen des Glückspiels möglich. Der Fiskus, der traditionell beim Glücksspiel abkassiert, läuft dieser Entwicklung hinterher und sucht nach Möglichkeiten, um auch beim Online-Glücksspiel seinen Anteil zu erhalten.

In Deutschland ist das Glücksspielwesen durch Staatsvertrag der Bundesländer geregelt. Nach dem Staatsvertrag ist das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele ohne die Erlaubnis der zuständigen Behörden verboten. Das finanzielle Volumen des deutschen Glücksspielmarktes ist beträchtlich. Nach den neusten verfügbaren Zahlen wurden im Jahr 2016 Bruttospielerträge von insgesamt mehr als 13 Milliarden Euro erzielt. Davon entfielen rund 10 Milliarden auf den regulierten Markt. Der regulierte Markt umfasst das in Deutschland mit einer deutschen Glücksspiellizenz zugelassene Glücksspiel.

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Zum nicht regulierten Markt gehören die Glücksspiele, die ohne deutsche Glücksspiellizenz angeboten werden. Hierzu zählen insbesondere die privaten Wett- und Online-Glücksspielangebote wie Sportwetten, Online-Casinos und Online-Poker. Diese Angebote sind nach deutschem Recht illegal. Die Anbieter dieser Glücksspiele haben jedoch in der Regel eine Glücksspiellizenz eines anderen EU-Mitgliedstaates. Dementsprechend wird ein Großteil dieser Angebote von den Behörden geduldet und in den Medien beworben. Im nicht regulierten Markt wurden im Jahr 2016 Bruttospielerträge von rd. 2,56 Milliarden Euro erzielt. 

Derzeit keine gesetzliche Grundlage für eine Besteuerung des Online-Glückspiels     

Bei Sportwetten usw. ist nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen eine Steuer von 5 Prozent auf den gewetteten Betrag zu entrichten. Die Steuer auf öffentliche Lotterien und Ausspielungen beträgt 20 Prozent des Lospreises. Einen Schwerpunkt des nicht regulierten Glückspielmarktes stellen die Online-Casinos dar, die mehr als die Hälfte der Bruttospielerträge dieses Marktsegments erzielen.

In Online-Casinos werden Spiele an Roulettetischen oder Geldgewinnspielgeräten virtuell durchgeführt. Das Online-Pokerspiel hat einen wesentlich geringeren Marktanteil. Bei beiden Online-Glücksspielangeboten treten fast ausschließlich ausländische Unternehmen am Markt auf. Zum Leidwesen der Finanzverwaltung ist hier eine Besteuerung nicht möglich, da in den geltenden Bestimmungen hierfür keine Rechtsgrundlage vorhanden sei. 

Mehrere 100 Millionen Einnahmen bei einer Besteuerung      

In der Finanzverwaltung wird dementsprechend von einem strukturellen Defizit bei der Besteuerung des Online- Glücksspiels in Deutschland gesprochen. Während die Sportwetten sowie die genehmigten Lotterien, insbesondere die der staatlich konzessionierten Lotterieveranstalter, nach den geltenden gesetzlichen Regelungen ausnahmslos besteuert würden, blieben die Spieleinsätze bei den Online-Casinos und beim Online-Poker mangels gesetzlicher Regelungen steuerlich unbelastet. Die finanziellen Folgen für den Fiskus seien erheblich. Durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage könnten jährlich mehrere 100 Millionen Euro aus der Besteuerung des Online-Glücksspiels vereinnahmt werden.      

Heranziehung zur Umsatzsteuer ist nicht einfach      

Einige Finanzämter haben versucht, die ausländischen Anbieter von Online-Glücksspielen zur Umsatzsteuer heranzuziehen. Entsprechende Festsetzungen wurden von den betroffenen Unternehmen jedoch angefochten. Auch haben die Unternehmen mit Ausweichgestaltungen reagiert, indem sie die menschliche Beteiligung am jeweiligen Online-Glücksspiel deutlich erhöht haben. Dies hat zur Folge, dass keine steuerpflichtige elektronische Dienstleistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes mehr vorliegt.

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So bieten einige Veranstalter Spiele in sogenannten Live-Casinos an. Hierbei nimmt der Spieler per Internet an einem realen Spiel teil, z. B. Roulette, das online übertragen wird. Ein Croupier leitet das Spiel, bedient ein reales Roulette, und interagiert individuell mit den Spielern. Die menschliche Beteiligung an dieser Dienstleistung ist damit nicht mehr nur unbedeutend im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, so dass die Umsätze im Inland nicht steuerpflichtig sind.      

Der Ausgang der Gerichtsverfahren soll zunächst abgewartet werden      

Eine Arbeitsgruppe der Finanzbehörden des Bundes und der Länder hat sich intensiv mit der Besteuerung des Online-Glücksspiels beschäftigt. Die Arbeitsgruppe ist letztlich zu dem Ergebnis gelangt, dass Online-Casinos und Online-Poker derzeit der Umsatzsteuer unterfallen. Dementsprechend soll zunächst noch die weitere Entwicklung bei deren Besteuerung nach dem Umsatzsteuergesetz, insbesondere der Ausgang der anhängigen Gerichtsverfahren abgewartet werden.

Sollte sich herausstellen, dass die Umsatzbesteuerung nicht oder nur auf Basis einer zu geringen Bemessungsgrundlage erfolgen könne, soll dann eine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung der Online-Glücksspiele geschaffen werden. Wir können also davon ausgehen, liebe Leserinnen und Leser, dass die Finanzverwaltung nicht auf Dauer zusehen wird, wie ein finanziell ergiebiger Bereich unbesteuert bleiben wird, sagt augenzwinkernd

Ihr
Gotthilf Steuerzahler 

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

Gotthilf Steuerzahler