Der Unsinn mit dem Fördern und Fordern

von , 06.11.2019, 17:35 Uhr

Die Kommentierung des jüngsten Urteils der Karlsruher Richter zur Sanktionspraxis nach dem SGB II ist belustigend. Da wird erleichtert zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverfassungsgericht immerhin das Prinzip des Förderns und Forderns anerkannt habe. Schließlich wäre diese, offenbar sehr heilige Konstruktion, bei der es auch um viele Steuergelder gehe, wie immer betont wird, nicht mehr haltbar, wenn es keinerlei Sanktionsandrohung mehr gebe. Das ist richtig, nur warum sollte das von irgendeiner Bedeutung sein? Hinter der Vorstellung des Förderns und Forderns...

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