Dienstkleidung der Polizei

von , 17.08.2019, 17:50 Uhr

Neben dem Kultusbereich bildet die Innere Sicherheit die wichtigste (verbliebene) Kompetenz der Länder im föderalistischen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland. Für die über 82 Millionen Einwohner Deutschlands sind mehr als 250 000 Polizeibeamte der Länder im Einsatz. Die Aufgaben und Befugnisse der Polizei sind – weitgehend übereinstimmend – in den Polizeigesetzen der Länder geregelt. 

Die Übereinstimmung geht darauf zurück, dass sich alle Länder auf den Musterentwurf eines Polizeigesetzes verständigt hatten. Die Organisation der Polizei ist hingegen von Bundesland zu Bundesland verschieden, hier bietet sich ein buntes Bild. Bei vielen organisatorischen Angelegenheiten wäre es jedoch ausgesprochen sinnvoll, wenn die Polizeibehörden ihre Ressourcen bündelten und nach übergreifenden Lösungen suchten. 

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Dies gilt beispielsweise für die Beschaffung der Uniformen der Polizei. In einem ostdeutschen Bundesland wurden vor kurzem die Verfahren und internen Geschäftsabläufe bei der Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung sowie von bestimmten persönlichen Ausrüstungsgegenständen von der Bestellung bis zur Einkleidung untersucht. Dabei wurden erhebliche Schwachstellen festgestellt. Als Ergebnis der Untersuchung wird das Bundesland zukünftig eine Kooperation mit dem Logistikzentrum der Polizei eines benachbarten Bundeslandes eingehen. 

Ausschreibungen dauerten zu lange      

Im Rahmen der Untersuchung wurde folgende Schwächen der seinerzeitigen Beschaffungspraxis festgestellt: Im Fall einer Neuausschreibung von Dienstkleidung vergingen in der Regel von der Anforderung bis zur Zuschlagserteilung und der anschließenden Leistung mehrere Monate, zuweilen dauerte es bis zu einem Jahr. Teilweise wurden fehlerhafte Bedarfsberechnungen zu Grunde gelegt, Lieferungen nicht zeitnah ausgeschrieben und es kam zu Engpässen bei der Versorgung mit Dienstkleidung. Uniformteile in gängigen Größen standen nicht oder nicht mehr ausreichend zur Verfügung. Noch Mitte April 2016 fehlten den im Herbst 2015 eingestellten Auszubildenden des mittleren Polizeivollzugsdienstes Uniformteile.      

Zu viele Größen bei den Ausschreibungen      

Die für die Ausschreibung erforderliche Leistungsbeschreibung je Artikel war sehr detailliert, umfangreich und ließ keine Nebenangebote zu. Dadurch gingen kaum Angebote ein. So mussten Ausschreibungen aufgehoben und wiederholt werden. Zum Teil gab es Qualitätsmängel bei der Kleidung, die bei Zulassung von Nebenangeboten bzw. Beachtung von Hinweisen der Bieter hätten vermieden werden können. Bei der Dienstkleidung wurden Artikel teilweise in bis zu 101 verschiedenen Größen (Frauen 43 Größen, Männer 58 Größen) beschafft und vorgehalten. Dadurch wurde das Ausschreibungsverfahren unnötig erschwert. Der Größenschlüssel anderer Bundesländer liegt bei der Oberbekleidung z. B. insgesamt bei 43 Größen.      

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Abstimmungsprobleme durch verschiedene IT-Verfahren      

Bei der Beschaffung, Verwaltung und Bestandsnachweisführung wurden unterschiedliche IT-Fachverfahren eingesetzt. Dadurch war ein abgestimmtes Verwaltungshandeln innerhalb der zuständigen Landespolizeidirektion des ostdeutschen Bundeslandes erschwert. Es gab kein umfassendes und effektives Vertragsmanagement. Dies hat teilweise zu Problemen bei der Bereitstellung von Dienst- und Schutzkleidung geführt.      

Mängel bei der Lagerung der Dienstkleidung      

Das in einer Lagerhalle befindliche Einkleidungshaus der Polizei war 27 Jahre nicht saniert worden. Wände waren feucht und Fenster in einem desolaten Zustand. Die gelagerte Dienstkleidung musste deshalb teilweise mit Planen vor Nässe geschützt werden. Das Dach der Lagerhalle war undicht. Hof und Rampe waren in einem schlechten baulichen Zustand, die Kellerräume nicht begehbar. Die Lagerhalle entsprach nicht den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Schon eine Begehung durch die Unfallkasse im Januar 2015 hatte erhebliche Mängel aufgezeigt, die teilweise zu einer Nutzungsuntersagung führten.

Die Polizeibehörden sollten stärker kooperieren      

Als Ergebnis der Untersuchung wurde eine Projektgruppe „Dienstkleidung“ eingerichtet. Deren Aufgabe bestand in der Prüfung und Vorbereitung einer Kooperation mit einem anderen Bundesland zur Beschaffung von Dienstkleidung durch das Logistikzentrum dieses Bundeslandes. Das Logistikzentrum ist u. a. als Ausrüster für Dienst- und Schutzkleidung der Polizei in sechs Bundesländern tätig. Inzwischen wurde ein Verwaltungsabkommen über die Kooperation bei der Beschaffung und Auslieferung von polizeilicher Dienstkleidung zwischen den beiden Bundesländern abgeschlossen. 

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Warum nicht schon früher, kann man dazu nur sagen. Derartige Kooperationsabkommen müsste es auch bei vielen anderen Vorhaben der Polizei geben. Es ist unwirtschaftlich, liebe Leserinnen und Leser, wenn die Polizeibehörden der einzelnen Bundesländer bei gleichgelagerten organisatorischen Fragestellungen sich um individuelle Lösungen bemühen, anstatt die Zusammenarbeit mit ihren Kollegen zu suchen, meint voller Überzeugung

Ihr
Gotthilf Steuerzahler 

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

Gotthilf Steuerzahler