„Digital jetzt“: Wenn der Staat Fördergelder im Losverfahren zuteilt

von , 09.01.2023, 00:40 Uhr

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert seit einigen Jahren Investitionen in digitale Technologien, ohne zu prüfen, ob die beantrage Unterstützung überhaupt erforderlich ist. Wegen der ausgelösten Antragsflut entscheidet das Ministerium per Los, wer in die Förderung einbezogen wird.

Das Bundeswirtschaftsministerium startete im Jahr 2020 das Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für Kleine und Mittlere Unternehmen“. Es fördert mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen Investitionen von Unternehmen in digitale Technologien und die Qualifizierung ihrer Beschäftigten. Bis Ende 2025 plant das Ministerium dafür 500 Millionen Euro Fördermittel ein. Nach seinen Angaben kommen grundsätzlich über 2,5 Millionen Unternehmen für eine Förderung in Frage. Finanziert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Zuschuss für ein einzelnes Unternehmen beläuft sich auf maximal 50 000 Euro.

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Zusammen mit dem Förderantrag müssen die Unternehmen lediglich einen sogenannten „Digitalisierungsplan“ einreichen. Dieser besteht aus Antworten der Unternehmen auf Fragen zum aktuellen Stand ihrer Digitalisierung, zur geplanten Investition und zu den damit verfolgten Zielen sowie zu den Auswirkungen der geplanten Investition auf ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit. Mit dem „Digitalisierungsplan“ will das Ministerium die langfristige Wirkung der geförderten Investition sichern.

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen nicht berücksichtigt

Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der antragstellenden Unternehmen verlangt das Wirtschaftsministerium nicht. Eine Prüfung der Leistungsfähigkeit würde nach seiner Auffassung die Bewilligung der Anträge verzögern. Das Ministerium geht davon aus, dass die beantragten Investitionen im Allgemeinen rentabel, aber ohne Förderung nicht zu finanzieren seien. Es fehle eine einfache Methode, mit der Unternehmen die Rentabilität einer Digitalisierungsmaßnahme ermitteln könnten. Außerdem seien Investitionen vereinzelt erst nach langer Zeit rentabel oder wirkten sich in anderen Bereichen aus. Aus diesen Gründen verzichte ein Unternehmen oftmals auf die Investition. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss werde die Hürde für eine Investition abgesenkt.

„Digital jetzt“: Hohe Antragszahlen führten zu einem Losverfahren

Zu Beginn des Förderprogramms erhielt das Wirtschaftsministerium viel mehr Anträge als es erwartet hatte, sodass es die Förderung wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel wiederholt aussetzen musste. Seit dem Jahr 2021 teilt das Ministerium deshalb die jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in monatliche, gleich große Kontingente auf. Es entscheidet dann per Los, welche Unternehmen einen Förderantrag stellen dürfen. Nicht ausgeloste Unternehmen können in den Folgemonaten erneut teilnehmen. Das Wirtschaftsministerium bewertet die vielen Anträge als Beleg für den großen Bedarf an seinem Förderprogramm. Die Fördermittel wurden deshalb von zunächst 200 auf 500 Millionen Euro aufgestockt.

Von Mitnahmeeffekten ist auszugehen

Die vielen Anträge dürften nicht auf den dringenden Förderbedarf, sondern darauf zurückzuführen sein, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen und die Rentabilität der Investitionen bei der Prüfung der Anträge keine Rolle spielen. Bei der derzeitigen Handhabung der Förderung liegt es nahe, von hohen Mitnahmeeffekten auszugehen. Unter den Zuschussempfängern dürften sich viele wirtschaftlich leistungsfähige Unternehmen befinden, die eine Förderung überhaupt nicht benötigen.

Eine geringere Steuerlast wäre sinnvoller als eine Förderung mit der Gießkanne

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hat Verfassungsrang, alle Staatsorgane müssen ihn beachten. Vor diesem Hintergrund dürfte das Wirtschaftsministerium keine Unternehmen fördern, die in der Lage sind, auch ohne staatliche Zuschüsse rentable Digitalisierungsmaßnahmen umzusetzen. Wenn überhaupt eine Förderung praktiziert werden sollte, müsste sich diese auf Unternehmen beschränken, welche die erforderlichen Investitionen finanziell nicht stemmen können. Noch besser wäre es allerdings, liebe Leserinnen und Leser, wenn der Staat der Wirtschaft mehr Netto vom Brutto beließe, anstatt einen Teil der eingetriebenen Finanzmittel mit der Gießkanne wieder in den Unternehmensbereich zurückfließen zu lassen, meint

Ihr

Steuerzahler

www.krisensicherinvestieren.com

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.

Gotthilf Steuerzahler