Digitalisierung bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

von , 28.12.2020, 18:42 Uhr

Beim Einsatz elektronischer Medien in der öffentlichen Verwaltung hinkt Deutschland hinter anderen Nationen her. Da ist man froh, wenn man ab und zu auf ein gelungenes Beispiel für den Einsatz moderner Technik stößt, selbst wenn es sich dabei um das Thema Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr durch die Polizei handelt.

Sowohl der Bund als auch die Bundesländer haben in den letzten Jahren Gesetze zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Kraft gesetzt. In den Gesetzen wird u.a. der elektronische Zugang zur Verwaltung, die Bereitstellung von Informationen über das Internet oder die Einrichtung von elektronischen Bezahlmöglichkeiten geregelt. Der rechtliche Rahmen für den Einsatz elektronischer Medien in der öffentlichen Verwaltung ist somit vorhanden.

Im internationalen Vergleich steht Deutschland bei der tatsächlichen Nutzung moderner Medien durch die öffentliche Verwaltung jedoch schlecht da. Nur einige ost- und südeuropäische Länder schneiden noch schlechter ab. Laut einem Bericht der EU-Kommission ist Deutschland eines der EU-Länder mit der niedrigsten Online-Interaktion zwischen Behörden und Bürgern. Auch sei in den letzten Jahren so gut wie kein Fortschritt festzustellen gewesen. 

Einsatz einer „App“ bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

In einem westdeutschen Bundesland ist seit 2013 eine „App“ auf den dienstlichen Smartphones der Polizisten installiert. Damit können Verkehrsordnungswidrigkeiten gegebenenfalls mit Beweisfoto digital vor Ort erfasst und direkt an die Zentrale Bußgeldstelle des Bundeslandes übermittelt werden. Die Nutzung dieser „App“ ist nicht verpflichtend, allerdings soll sie nach geltender Erlasslage aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und einer gesteigerten Datenqualität bevorzugt eingesetzt werden. In den letzten Jahren war eine steigende Nutzerzahl festzustellen. Derzeit werden neue Smartphones für die Polizisten beschafft, welche ältere Smartphone-Modelle ersetzen sollen.      

Das Innenministerium will die verpflichtende Nutzung der „App“ nicht anordnen

Der Einsatz der „App“ bietet viele Vorteile und beschleunigt das Verwaltungsverfahren. Sobald der Austausch der Smartphones abgeschlossen ist, sollten nach Ansicht von Fachleuten die Polizisten zur ausschließlichen Nutzung der „App“ verpflichtet werden. Das Innenministerium des betreffenden Bundeslandes hat darauf hingewiesen, dass der Austausch der Smartphones voraussichtlich im Jahr 2023 abgeschlossen sein wird, erst dann seien alle Polizisten mit dem neuen Modell ausgestattet. Fachliche Einwendungen sprächen allerdings gegen eine verpflichtende Nutzung der „App“. Über die Haltung des Innenministeriums kann man sich nur wundern. Man hat eine funktionierende und erprobte Technik, will es aber doch dem einzelnen Polizeibeamten überlassen, ob er die „App“ auch im polizeilichen Alltag einsetzt.      

Bezahlung von „Knöllchen“ per Kreditkarte     

Im September 2018 hatte die Polizei des betreffenden Bundeslandes mit dem Probebetrieb des bargeldlosen Bezahlens von Verwarnungsgeldern begonnen. Durch den Einsatz bargeldloser Bezahlterminals können seitdem Verkehrsordnungswidrigkeiten bis zur Höhe von 55 Euro direkt vor Ort mit EC- oder Kreditkarte gezahlt werden. Bisher waren Fälle, in denen verwarnte Personen mit der erhaltenen Verwarnung zwar einverstanden waren, sie jedoch nicht sofort zahlen konnten, verwaltungsaufwändig und mussten schriftlich von den Polizeibehörden über die zentrale Bußgeldstelle abgewickelt werden. Die Einführung der bargeldlosen Zahlungsmöglichkeit von Verwarnungsgeldern ist zu begrüßen. Es bleibt zu hoffen, dass das Verfahren sobald als möglich flächendeckend eingesetzt wird.     

Der Stellenwert der Digitalisierung nimmt zu      

Die geschilderten Beispiele belegen, wie der Einsatz moderner Technik die Arbeit der Polizei vereinfachen und beschleunigen kann. Zugleich wird aber auch deutlich, wie zögerlich die Verantwortlichen die zur Verfügung stehenden Potentiale ausschöpfen. Bei dieser Zurückhaltung spielen sicherlich die übertrieben hohen Anforderungen des Datenschutzes eine große Rolle. Allerdings muss man fairerweise zugeben, dass auch die Bürger die digitalen Angebote der öffentlichen Verwaltung kaum nutzen, u.a. wegen der hierzulande weit verbreiteten Skepsis dem technischen Fortschritt gegenüber. Es ist zu erwarten, liebe Leserinnen und Leser, dass im Gefolge der aktuellen Coronakrise der Stellenwert der Digitalisierung von der Bevölkerung zunehmend erkannt wird und Maßnahmen der elektronischen Verwaltung in Deutschland an Boden gewinnen, sagt nachdenklich

Ihr
Gotthilf Steuerzahler
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Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

Gotthilf Steuerzahler