Einreisebeschränkungen ab 2. März

von , 28.02.2021, 14:36 Uhr

Das französische Département Moselle gilt aufgrund der dort auffällig häufig nachgewiesenen Variante B1351 ab dem 2. März um 00.00 Uhr als sogenanntes Virusvarianten-Gebiet. Einreisende Personen in die Bundesrepublik müssen von diesem Zeitpunkt an nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht.

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