Elektronische Patientenakte verstößt wohl gegen die DSGVO
von Datenschutz.org, 20.08.2020, 11:35 Uhr
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält die elektronische Patientenakte in der aktuellen Form für unvereinbar mit der DSGVO. Grund dafür seien in erster Linie die fehlenden Mitbestimmungsrechte der Patienten und die Ungleichbehandlung von Personen ohne passendem Endgerät. Mehr dazu hier.
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