Entlastung der Betriebe bei statistischen Meldepflichten

von , 15.07.2021, 14:36 Uhr

Eine vor kurzem gestartete Initiative der Industrie- und Handelskammern befasste sich mit den Belastungen der Wirtschaft durch statistische Meldepflichten. In zwei „Runden Tischen“, an denen u.a. Vertreter der Wirtschaft, der Statistischen Ämter und verschiedener Ministerien teilnahmen, bemühte man sich, Vereinfachungsvorschläge zu entwickeln. Im Ergebnis besteht Hoffnung, dass die Vorschläge in nächster Zeit in die Tat umgesetzt werden.

Statistiken zur wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland basieren im Wesentlichen auf Daten, welche die Unternehmen den statistischen Ämtern regelmäßig, d. h. monatlich, vierteljährlich oder jährlich, übermitteln müssen. Statistische Meldepflichten kommen zu anderen Meldepflichten hinzu und sind für kleinere Unternehmen in der Regel besonders spürbar, da diese keine spezialisierten Mitarbeiter, weniger Routine und eine weniger differenzierte und digitalisierte Buchhaltung besitzen.

Die Belastung der Unternehmen durch statistische Meldepflichten wird vom Statistischen Bundesamt auf rund 350 Millionen Euro im Jahr geschätzt. Die Politik wünscht möglichst viele Daten, um gezielt Maßnahmen ergreifen zu können. Aber auch Wirtschafts- und Interessenverbände, Forschung und Wissenschaft gehören zu den Nutzern der Daten. Die Datenlieferung von Seiten der Betriebe wird von vielen Nutzern nach wie vor als selbstverständlich angesehen, ebenso der Umfang und die Art der Datenlieferung.

Die Zwänge der Statistischen Ämter      

Die Statistischen Ämter sind durch EU-Vorgaben zu Datenlieferungen innerhalb bestimmter Fristen verpflichtet. Sie erfüllen eine hoheitliche Aufgabe und müssen die Verpflichtungen durchsetzen. Auf nationaler Ebene wird inzwischen darauf geachtet, dass die Abfrage zusätzlicher Daten global zu keiner Mehrbelastung der Betriebe führt. Bei der Umsetzung europäischer Vorschriften ist dies jedoch nur bedingt möglich. Betriebsferne Daten oder betriebsferne Definitionen, die sich oft aus international abgestimmten Konzepten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ergeben, sind in den Meldepflichten häufig anzutreffen und im Hinblick auf europäische Statistikverordnungen von Deutschland nur schwer zu beeinflussen.      

Das Leiden der Betriebe an den statistischen Abfragen      

Von Seiten der Unternehmen wird beklagt, dass die Abfragen praxisfern seien und dass die Statistischen Ämter auf eine transparente und wertschätzende Ansprache häufig noch zu wenig Wert legten. Irritationen löse es auch aus, wenn einzelne Betriebe besonders häufig und über viele Jahre zu Meldepflichten herangezogen würden. Aus Sicht der Betriebe werden Daten in großem Umfang mehrfach abgefragt, die z. B. den Finanzämtern, den Sozialversicherungen einschließlich der Unfallversicherung, aber auch der Bundesagentur für Arbeit bereits gemeldet wurden.      

Anpassung der Abfragen an das Rechnungswesen der Unternehmen      

Die Beteiligten an den „Runden Tischen“ waren sich darin einig, dass sich der Aufwand der Datenzusammenstellung für die meldenden Unternehmen erheblich verringern werde, wenn sich Definitionen und Kategorien so weit wie möglich an Buchhaltung und Rechnungswesen der Unternehmen orientierten und eine entsprechende Software verfügbar sowie finanzierbar sei. Die Daten müssten anschließend in einem extra Schritt von den Statistischen Ämtern für die Nutzung in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen angepasst werden. Auch könne die Belastung durch Meldepflichten dadurch verringert werden, dass der Erhebungszeitpunkt der Meldepflichten besser auf die betrieblichen Abläufe abgestimmt wird.      

Einzelne Meldepflichten sollen überprüft werden      

Weiterhin sollen laut dem Ergebnispapier über die „Runden Tische“ anhand konkreter Meldepflichten Reformvorschläge für den Verzicht auf einzelne Merkmale entwickelt werden. Unternehmen und Statistikämter wollen gemeinsam überprüfen, ob die erfragten Daten grundsätzlich notwendig sind und wenn ja, ob sie über andere Quellen bereits verfügbar sind oder verfügbar gemacht werden können. Bei neuen Meldepflichten sollen eine automatisierte Datenlieferung und die Nutzung bereits vorhandener Daten von Beginn an mitgeplant werden. Für neue Meldepflichten sollen bisherige Meldepflichten abgebaut oder Erfüllungsaufwand an anderer Stelle reduziert werden. Erste Schritte zur Umsetzung der geschilderten Reformvorschläge sollen – oh Wunder – bis Ende des laufenden Jahres oder im nächsten Jahr erfolgen. Sollten die Vorschläge alsbald Realität werden, liebe Leserinnen und Leser, würde mich das außerordentlich freuen, sagt erwartungsvoll

Ihr
Gotthilf Steuerzahler
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Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

Gotthilf Steuerzahler