Erleichterungen im Wettbewerbsrecht
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, 29.04.2020, 13:10 Uhr
Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wirken sich auch auf die Arbeit des Kartellamts sowie der Industrie- und Handelskammern aus. Abhilfe schaffen sollen nun vorübergehende Anpassungen im Wirtschaftsrecht.