EU-Urheberrechtsrichtlinie: Runder Tisch für einheitliche Umsetzung

von , 26.06.2019, 20:04 Uhr

Die neue EU-Urheberrechtsrichtlinie ist am 6. Juni 2019 in Kraft getreten. Von diesem Tag an haben die Mitgliedstaaten genau zwei Jahre Zeit, alle Vorgaben in ihr nationales Recht umzusetzen. Ein Roundtable soll dabei helfen, gesetzgeberische Alleingänge einzudämmen.

Einheitlicher Binnenmarkt für digitale Güter

Am Wortlaut der Richtlinie kann nichts mehr geändert werden; sie gilt so, wie sie jetzt geschrieben steht. Das ändert aber nichts daran, dass manche Mitgliedstaaten nach wie vor damit unzufrieden sind und einzelne Regelungen für falsch halten. Hinzu kommt, dass zahlreiche Vorgaben unpräzise formuliert sind. Dies birgt die Gefahr einer Zersplitterung durch nationale Alleingänge bei der Umsetzung. Das Ziel eines EU-weit einheitlichen Binnenmarkts für digitale Güter würde damit meilenweit verfehlt.

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Um dies zu verhindern, werden viele Gespräche notwendig sein. Zwischen den Gesetzgebern, Wissenschaftlern, Bürgerrechtlern und betroffenen Unternehmen muss ein konstruktiver Austausch stattfinden. Ein unabhängiges Forum dafür will der European Copyright Roundtable bieten.

Weitere runde Tische (Roundtables) geplant und notwendig

Organisiert wird dieser Workshop von Prof. Martin Husovec (Tilburg University) sowie Prof. Martin Kretschmer (University of Glasgow). Unter Anwesenheit einzelner Regierungsvertreter diskutieren Wissenschaftler mit Stakeholdern konkrete Umsetzungsfragen zur Richtlinie. Ein erster Roundtable zu Artikel 17 (vorher Artikel 13) fand bereits statt und kann auf dem eigenen YouTube-Kanal nachgeschaut werden. Für die Zukunft sind weitere solcher konstruktiven Treffen geplant – und erforderlich.

Dieser Artikel ist unter der Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland (CC BY 3.0 DE) Lizenz am 26.06.2019 11:01 Uhr auf leistungsschutzrecht.info erschienen. Der Autor ist Tom Hirche.

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