EuGH: Deutsche Staatsanwaltschaften arbeiten nicht „weisungsungebunden“

von , 17.06.2019, 14:35 Uhr

Die Vorschriften für einen „Europäischen Haftbefehl“ sehen vor, daß dieser nur durch eine Justizbehörde erlassen werden darf, die von der Exekutive des jeweiligen Landes völlig unabhängig ist. Dies ist in Deutschland jedoch nicht der Fall, stellte kürzlich kein Geringerer als der Europäische Gerichtshof fest. Denn dort sind die Staatsanwaltschaften gegenüber dem jeweiligen Justizministerium berichtspflichtig. Somit sei nicht auszuschließen, daß z.B. Landesjustizminister in einigen Fällen Einfluß auf die Arbeit der Ermittler nehmen könnten.

Staatsanwaltschaften: Keine Ermittlungen bei Parteispendenaffären und Untreue

Denkbar wäre eine derartige Einflußnahme beispielsweise in Ermittlungsfällen, die den jeweiligen Landesregierungen mißfallen. Man denke hier nur an Parteispendenaffären oder auch die seinerzeit von u.a. dem früheren Salzgitter- und Preussag-Vorstand Hans-Joachim Selenz aufgedeckten, mutmaßlichen Untreuefälle im Bereich der Preussag sowie des VW-Werks und der damaligen WestLB. Obwohl Selenz den zuständigen Staatsanwaltschaften belastende Unterlagen wie auf einem Silbertablett präsentierte (später wurden einige dieser Unterlagen sogar in den „Vertraulichen“ abgedruckt), wurden im Regelfall keine Ermittlungen aufgenommen. Damalige Vermutungen, daß dies eine Folge „weisungsgebundener Staatsanwaltschaften“ sein könnte, wurden von offizieller Seite stets dementiert und – wie in diesen Fällen üblich – ins Reich der Verschwörungstheorien verwiesen. Ist nun auch der Europäische Gerichtshof „Verschwörungstheorien“ zum Opfer gefallen . . .? (tb)


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