Europäische Zentralbank in Begründungspflicht
von Bundesregierung.de, 05.05.2020, 09:21 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat der Europäischen Zentralbank (EZB) eine Frist von drei Monaten eingeräumt, um nachvollziehbar die Verhältnismäßigkeit des PSPP-Kaufprogramms von Staatsanleihen darzulegen. Mit diesem Urteil weise das höchste deutsche Gericht der EZB deutliche Grenzen auf, so Bundeskanzlerin Merkel.
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