EZB erlaubt vorübergehende Erleichterung bei der Verschuldungsquote nach Feststellung außergewöhnlicher Umstände infolge der Pandemie
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, 17.09.2020, 13:06 Uhr
EZB-Bankenaufsicht übt regulatorisches Ermessen aus und stellt außergewöhnliche Umstände fest. Maßnahme erlaubt Banken, Risikopositionen gegenüber Zentralbanken aus der Verschuldungsquote herauszurechnen. Banken können bis zum 27. Juni 2021 von der Entlastung profitieren.