EZB-Rat erklärt, dass außergewöhnliche Umstände Erleichterungen bei der Verschuldungsquote rechtfertigen

von , 17.09.2020, 12:59 Uhr

EZB-Rat bestätigt Vorliegen außergewöhnlicher Umstände. Stellungnahme entscheidend für den Beschluss der EZB-Bankenaufsicht, dass Kreditinstitute bestimmte Risikopositionen gegenüber Zentralbanken aus der Verschuldungsquote herausrechnen dürfen.

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