EZB-Rat erklärt, dass außergewöhnliche Umstände Erleichterungen bei der Verschuldungsquote rechtfertigen
von
, 17.09.2020, 12:59 Uhr
EZB-Rat bestätigt Vorliegen außergewöhnlicher Umstände. Stellungnahme entscheidend für den Beschluss der EZB-Bankenaufsicht, dass Kreditinstitute bestimmte Risikopositionen gegenüber Zentralbanken aus der Verschuldungsquote herausrechnen dürfen.