Fahrverbot oder kein Fahrverbot, das ist hier die Frage – Wer könnte betroffen sein?

von , 23.11.2019, 20:30 Uhr

Der Diesel-Skandal zieht weite Kreise, denn die Luft in Deutschlands Städten muss endlich sauberer werden. Um den hohen Stickstoffdioxid-Werten, für die unter anderem Diesel-Autos zuständig sind, zu bekämpfen, haben erste deutsche Großstädte wie Main, Stuttgart, Frankfurt, Berlin (seit dem 22. November 2019) und Hamburg Fahrverbote verhängt. Was Autofahrer jetzt wissen müssen beschreibt folgender Artikel.

Hintergrundinformationen zum Diesel-Fahrverbot

Deutschland. Autoland. Das spiegelt sich auch in den Stickoxid-Immissionsgrenzwerten wider, welche die Europäische Union bereits vor einigen Jahren festgelegt hat, Deutschland aber seit Jahren diesen Grenzwert überschreitet. Dieser liegt bei 40 Mikrogramm/m3. Ein Bericht hat gezeigt, dass im Jahr 2018 70 deutsche Städte in 26 Gebieten auf die Liste der Stickoxid-Sünder dazugehören – zum Teil überschreiten diese Städte den doppelten Wert! Daher wurden folgende Fahrzeuge ins Diesel-Fahrverbot aufgenommen:

  • Diesel Euro 1 bis Euro 5
  • Benziner Euro 1 & Euro 2 (in vereinzelten Städten)

Es sind noch nicht alle Fahrverbote in Kraft getreten, doch gibt es bereits Städte, in denen diese ausgesprochen wurden. Eine interaktive Karte von Autoscout24 soll hier aushelfen. Auf dieser sind sämtliche Diesel-Fahrverbotszonen bereits hinterlegt und markiert. Indem man die Adresse, Stadt oder PLZ eingibt erfährt man auf einen Schlag, welche Gebiete besser gemieden werden sollten.

Kontrolle & Ausnahmen des Fahrverbots

Um auch die Einhaltung des Verbots zu dokumentieren, führt die Polizei in vielen der Städten bereits Kontrollen in Stichproben über die Prüfung der Fahrzeugpapiere durch. Hamburg beispielsweise, erhebt ein Bußgeld von 25 Euro, sollte unerlaubt die für Pkw-Fahrer gesperrte Zone befahren. Bei Lkw liegt das Bußgeld bei 75 Euro. Weitaus teurer wird es für Stuttgarter, denn laut Medienberichten wird ein Verstoß gegen das Diesel-Fahrverbot mit 108,50 Euro (inkl. Gebühren) geahndet.

Die Debatte hat auch die Diskussion um Ausnahmen in Gang gesetzt. Folgende Dieselfahrzeuge sind – in der Regel – von den Verboten ausgenommen:

  • Diesel Euro 6
  • Handwerkerfahrzeuge, Lieferfahrzeuge, Busse und kommunale Fahrzeuge
  • Fahrzeuge mit der Schadstoffnorm Euro 4 und Euro 5, wenn sie weniger als 270 Milligramm Stickstoffoxide pro Kilometer ausstoßen

Diese Ausnahmen gelten jedoch nicht generell, da Kommunen die Möglichkeit besitzen, autark über Fahrverbotszonen zu entscheiden. Auch gibt es Ausnahmen für Schwerbehinderte und Anwohner, welche entweder durch eine Allgemeinverfügung gewährt werden oder durch Zusatzzeichen. 

Momentan fällt das Diesel-Fahrverbot negativ für vor allem eine Personengruppe aus: Dem Fahrzeughalter. Etwa 15 Millionen, also ca. 40 Prozent aller in Deutschland angemeldeten Fahrzeuge, sind von diesem Fahrverbot betroffen. 

Robert Schröder