Freitagsfrage: Darf man Kosten für eine Erstausbildung als Werbungskosten bei der Steuer ansetzen?

von , 10.01.2020, 14:53 Uhr

Eine Berufsausbildung oder ein Erststudium gehen ganz schön ins Geld. Daher wäre es natürlich toll, wenn man Aufwendungen dafür als Werbungskosten absetzen dürften – und in spätere Jahre vortragen lassen könnte, wenn man ein ordentliches Einkommen erzielt. Doch das sah das deutsche Steuerrecht nicht vor – und diese Regelung ist auch verfassungsgemäß, wie das Bundesverfassungsgericht heute entschieden hat. Die Streitfrage war schon länger anhängig, heute hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, dass die bestehenden Regelungen zur steuerlichen...

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