Internationaler Steuerdatenaustausch: Die Auswertung beginnt

von , 29.07.2019, 11:09 Uhr

Im Zuge des mit vielen Ländern vereinbarten Austausches von Steuerdaten erreichten das deutsche Bundeszentralamt für Steuern inzwischen mehr als zehn Millionen Datensätze, mit deren Auswertung nun begonnen wurde. Die Datensätze wurden dazu auf die jeweils in Frage kommenden Bundesländer verteilt, damit die örtlichen Finanzämter einen Abgleich mit den entsprechenden Steuererklärungen vornehmen können. Kommt es dabei zu dem Verdacht, daß die ausländischen Erträge bisher keinen Eingang in die jeweiligen Steuererklärungen gefunden haben, sollen die betroffenen Bürger angeschrieben werden.

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Musterschreiben mit Hinweis auf Selbstanzeige

„Die Finanzämter werden die betreffenden . . . Steuerbürger auffordern, die entsprechenden Erträge nachzuerklären oder eine Steuererklärung abzugeben“, hieß es dazu aus dem rheinland-pfälzischen Finanzministerium. Und das Bayerische Staatsministerium der Finanzen erklärte: „Bei Zweifelsfällen werden die Steuerpflichtigen die Möglichkeit haben, den Sachverhalt angemessen aufzuklären.“ Es dürfte sich in allen Fällen um Musterschreiben handeln, die laut einem Hinweis des baden-württembergischen Finanzministeriums auch auf die eventuell noch bestehende Möglichkeit einer steuerlichen Selbstanzeige aufmerksam machen werden. Die ersten Briefe könnten, so tönte es aus Niedersachsen, bereits im August versendet werden.

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Viele "Fallstricke" bei Nacherklärung

Steuerexperten warnen dann eventuell beunruhigte Briefempfänger eindringlich vor einer zu voreiligen Reaktion. Denn gerade im Bereich der Nacherklärung von Steuern und/oder einer Selbstanzeige lauern viele „Fallstricke“, die nur mit Hilfe kompetenten steuerlichen Rats sicher umgangen werden können. Und schließlich sind z.B. auch Fälle denkbar, in denen alle „Auslandserträge“ pflichtgemäß deklariert wurden und nur die aus dem Ausland nach Deutschland gesandten Daten oder deren Verarbeitung durch die deutschen Behörden fehlerhaft sind . . . (tb)


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