Juristischer Bonus für ausländische Straftäter wg. „Haftempfindlichkeit“

von , 27.04.2018, 09:25 Uhr

Ich habe mir immer eingebildet, das Vokabular der deutschen Sprache einigermaßen zu beherrschen. Jetzt musste ich mich eines Besseren belehren lassen und ein neues Wort dazulernen: HAFTEMPFINDLICHKEIT. Im Juristen-Deutsch ist dieser Begriff tatsächlich existent und er kommt hauptsächlich zur Anwendung wenn es darum geht, Straftätern mit Migrationshintergrund mildernde Umstände zuzubilligen und das Strafmaß, das im Vergleichsfall jedem deutschen Verbrecher aufgebrummt würde, zu reduzieren. Weiter lesen 

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