Kein Kindergeld bei berufsbegleitenden Weiterbildung
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, 20.03.2019, 20:50 Uhr
Immer wieder wird darum gestritten, wie lange Eltern für erwachsene Kinder noch Kindergeld beziehen dürfen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mal wieder eine Streitfrage geklärt. Knackpunkt ist die einheitliche Erstausbildung. Für Kinder, die bereits einen ersten Abschluss (etwa einen Bachelor) in der Tasche haben, gibt es nur dann weiter Kindergeld, wenn ein weiterer Ausbildungsgang noch Teil einer einheitlichen Erstausbildung ist und diese Ausbildung die hauptsächliche Tätigkeit des Kindes bildet. Bei einer berufsbegleitenden Weiterbildung steht dagegen bereits der...