Keine Minus-Zinsen bei Riester-Verträgen

von , 03.04.2019, 21:57 Uhr

Riester-Verträge dürfen bei der Grundverzinsung keine Negativzinsen aufweisen - die entsprechende Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Kreissparkasse Tübingen hatte auch in zweiter Instanz Erfolg. Die beklagte Sparkasse verwendet in ihrem Riester Banksparplan „VorsorgePlus“ eine auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart rechts­­widrige, gegen das Transparenzgebot verstoßende Klausel zur Zinsanpassung. Damit sind die von der Sparkasse in ihrem Preisverzeichnis mitgeteilten negativen Grund­verzinsungen für den...

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