Konsequente Verfolgung von Betrug mit EU-Mitteln

von , 22.01.2020, 10:30 Uhr

Korruption, Betrug, Geldwäsche: Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU in den Mitgliedstaaten sollen künftig von einer unabhängigen, dezentralen Behörde verfolgt werden. Die sogenannte Europäische Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen. Das hat das Kabinett auf Grundlage einer EU-Verordnung beschlossen.

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