Patentverwertung durch eine Universität

von , 19.09.2020, 10:01 Uhr

Patentverwertung durch staatliche Hochschulen ist eine sinnvolle Sache, auch wenn die dabei erzielten Einnahmen zumeist nicht sonderlich hoch sind. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Bestehen Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung, wie es bei einer großen Universität in Norddeutschland seit Jahren der Fall ist, muss eine kostengünstigere Lösung erwogen werden.

Die Patentverwertung an Hochschulen gehört zum Bereich des Wissens- und Technologietransfers. Zur Bewältigung dieser komplexen Materien greifen in einem norddeutschen Bundesland nahezu alle Hochschulen auf externe Patentverwertungsagenturen zurück. Nur eine große Universität gründete zu diesem Zweck eine eigene Verwertungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH. Das hierfür erforderliche Stammkapital in Höhe von 50.000 Euro brachten die Universität und die Universitätsmedizin jeweils zur Hälfte auf.

Die GmbH betreut insbesondere die Universität, aber auch Dritte bei der rechtlichen Sicherung und Verwertung von Erfindungen und sonstigem geistigem Eigentum. Sie untersucht, ob Erfindungen schutzrechtsfähig und wirtschaftlich nutzbar sind. Im Übrigen obliegt ihr – bei Bedarf auch in Kooperation mit Patentanwälten – die Realisierung dieser gewerblichen Schutzrechte zum Beispiel durch Anmeldung von Patenten und Abschluss von Verwertungsverträgen. 

Die wirtschaftliche Situation der Verwertungsgesellschaft      

Seit ihrer Gründung im Jahr 2004 erzielte die Gesellschaft bis zum Ende des Jahres 2011 durchgängig Verluste. Um ihre Überschuldung zu vermeiden, verstärkte die Universität in diesem Zeitraum die Kapitalrücklage der Gesellschaft durch laufende Einzahlungen in Höhe von insgesamt über 1,3 Millionen Euro. Von diesem Betrag wurden bezogen auf den Bilanzstichtag 31. 12. 2018 rund 715.000 Euro aufgezehrt. Die seit dem Jahr 2012 erzielten positiven Jahresergebnisse sind in erster Linie auf eine Anpassung des mit der Universität geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrags zurückzuführen. Die Beteiligten änderten die Vergütungsmodalitäten dahingehend, dass die Gesellschaft von der Universität statt bislang 30 Prozent nunmehr 50 Prozent der aus Verwertungserlösen erzielten Einnahmen erhält.      

Für die Universität entstanden erhebliche Kosten      

Ein Gutachter hält die Patent- und Schutzrechtsabwicklung über die hochschuleigene Gesellschaft für unwirtschaftlich. Die Universität müsse das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten, das für alle Einrichtungen der öffentlichen Hand Geltung habe. Die Vorhaltung einer privatrechtlichen Gesellschaft für Zwecke der Sicherung und Verwertung von Patenten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten sei für die Universität bislang mit erheblichen Kosten verbunden gewesen. Die Insolvenz der Verwertungsgesellschaft habe nur durch Kapitalzuführungen und eine signifikante Erhöhung der Vergütung vermieden werden können.      

Der Gutachter empfiehlt die Auflösung der Verwertungsgesellschaft      

Hinzu komme, dass eine Organisationsprivatisierung in der Rechtsform einer GmbH strukturell mit Fixkosten verbunden sei. Als Beispiele seien die Gehälter der Geschäftsführung, die Aufwendungen für die laufende Buchführung, Versicherungsprämien und die Kosten der Jahresabschlüsse zu nennen. Überdies trage die Universität das inhärente Risiko als Gesellschafterin, das sich bereits im partiellen Verzehr der Kapitalrücklage und einer für die Hochschule ungünstigen Vergütungsabrede verwirklicht habe. Der Gutachter hat eine Prüfung empfohlen, ob die bisherigen Dienstleistungen der Gesellschaft nicht besser in die Stabsstelle Kooperation und Innovation der Universität eingegliedert werden sollten. Anschließend könne die Verwertungsgesellschaft aufgelöst werden.   

Ein umfassender Kostenvergleich der beiden Lösungen ist erforderlich      

Das Wissenschaftsministerium des Bundeslandes ist der Auffassung, dass sich die von der Hochschule gewählte Konstruktion als wirtschaftlich tragfähig erwiesen habe. Dies werde durch die seit dem Jahr 2012 positiven Jahresergebnisse der GmbH belegt. Mit dieser Auffassung verkennt das Wissenschaftsministerium allerdings, dass die seit 2012 erzielten positiven Jahresergebnisse der Gesellschaft maßgeblich auf die Ausweitung der Vergütungsanteile an den Verwertungserlösen beruhten, was letztlich zu Lasten der Universität ging.

Zu dem Vorschlag des Gutachters, die Aufgaben der Gesellschaft in die Hochschule zurückzuholen, ist Folgendes zu sagen: Natürlich ist auch die Wahrnehmung der Verwertungsaufgaben durch hochschuleigene Kräfte in Zusammenarbeit mit externen Patentverwertungsagenturen mit erheblichen Kosten verbunden. Erforderlich ist deshalb ein umfassender Kostenvergleich zwischen der bisherigen Lösung und einer eventuellen Erledigung durch die Hochschule selbst. Die wichtige Aufgabe der Patentverwertung, liebe Leserinnen und Leser, darf jedenfalls durch diese Diskussion nicht beeinträchtigt werden, meint voller Überzeugung             

Gotthilf Steuerzahler
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Gotthilf Steuerzahler