Privileg für Bürgerenergiegesellschaften fällt

von , 29.04.2020, 09:00 Uhr

Allgemein
Für Bürgerenergiegesellschaften gilt bisher eine vereinfachte Teilnahme an Ausschreibungen. Dieses Privileg hat jedoch zu Fehlanreizen geführt und soll gestrichen werden. Eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen hat das Kabinett beschlossen.

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