Privileg für Bürgerenergiegesellschaften fällt
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, 29.04.2020, 09:00 Uhr
Für Bürgerenergiegesellschaften gilt bisher eine vereinfachte Teilnahme an Ausschreibungen. Dieses Privileg hat jedoch zu Fehlanreizen geführt und soll gestrichen werden. Eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen hat das Kabinett beschlossen.