Rundfunk- und Fernsehanstalten im Visier des Rechnungshofs

von , 23.11.2019, 19:29 Uhr

Alle Einrichtungen, die ihr Geld nicht am Markt verdienen müssen, haben die Tendenz, sich personell aufzublähen. Die zuständigen Entscheidungsgremien sind bestrebt, dieser Tendenz entgegen zu wirken. Sie geben enge Stellenpläne vor, die nicht überschritten werden dürfen. Aber die Praxis findet häufig Mittel und Wege, um die Vorgaben der Stellenpläne zu unterlaufen. Eine derartige, über Jahre hinweg praktizierte Trickserei wurde vor kurzem bei einer Landesrundfunkanstalt festgestellt. Auf die Schliche kam ihr der zuständige Landesrechnungshof, der auch im Bereich des gebührenfinanzierten Rundfunks prüfen darf.

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Nach der Finanzordnung der Rundfunkanstalt weist der Stellenplan den Gesamtbedarf der festangestellten Mitarbeiter aus. Als einzige kleine Ausnahme von diesem Prinzip ist zugelassen, dass Mitarbeiter, die für eine anders geartete berufliche Tätigkeit in der Anstalt umgeschult werden, außerhalb des Stellenplans geführt werden dürfen.

Nach den Feststellungen des Rechnungshofs beschäftigt die Rundfunkanstalt gleichwohl eine Vielzahl von Mitarbeitern außerhalb des Stellenplans aufgrund von sogenannten Mittelbewirtschaftungsvermerken. Diese Vermerke erlauben zum Beispiel die befristete Beschäftigung von Mitarbeitern. Die Schaffung von Stellen außerhalb des Stellenplans über Mittelbewirtschaftungsvermerke ist in der Finanzordnung nicht vorgesehen. 

Mehr als 200 Stellen außerhalb des Stellenplans in den letzten Jahren      

Im Jahr 2008 wurden 127 Stellen über Mittelbewirtschaftungsvermerke besetzt. Diese Anzahl stieg in der Folge an und erreichte im Jahr 2011 mit 244 Stellen ihren Höchststand. Seitdem lag die Anzahl der über Mittelbewirtschaftungsvermerke besetzten Stellen bis 2014 weitgehend konstant bei etwa 205. Der Rechnungshof kam zu dem Schluss, dass hier offenbar ein dauerhafter Bedarf abgedeckt wird, auch wenn die einzelnen Stellen regelmäßig mit neuen Mitarbeitern besetzt wurden. Dafür spreche auch, dass die Anzahl der über Mittelbewirtschaftungsvermerke außerhalb des Stellenplans geschaffenen Stellen keinen großen Schwankungen unterliege.      

Dauerhafte Bedarfe müssen über den Stellenplan abgedeckt werden      

Die geprüfte Rundfunkanstalt hat argumentiert, dass es sich bei der Beschäftigung von Mitarbeitern im Rahmen von Mittelbewirtschaftungsvermerken entweder um nicht dauerhafte Aufgaben handele oder um Aufgaben, die zwar grundsätzlich dauerhaft, in Art und Umfang jedoch schwankend seien sowie von wechselnden Personen erledigt würden.

Der Rechnungshof hat auf den Grundsatz der Klarheit des Wirtschaftsplans hingewiesen. Die Zahl der Mittelbewirtschaftungsvermerke und der darüber beschäftigten Mitarbeiter müsse möglichst geringgehalten werden. Er hat gefordert, Mittelbewirtschaftungsvermerke zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans auf Ausnahmefälle zu begrenzen. Regelmäßig wiederkehrende oder dauerhafte Bedarfe müssten über den Stellenplan abdeckt werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Rundfunkanstalt den Forderungen des Rechnungshofs nachkommt.

Der Rechnungshof fordert ein Benchmarking zwischen den Rundfunkanstalten      

Der Landesrechnungshof hat die geprüfte Rundfunkanstalt weiter unter Druck gesetzt indem er forderte, das Instrument des Benchmarkings zwischen den Landesrundfunkanstalten intensiver zu nutzen. Ein systematisches Benchmarking könne helfen, die eigene Leistungserstellung zu hinterfragen und durch die Identifizierung von sogenannten „Best practices“ Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben.

Nach Aussage der Rundfunkanstalt findet im Rundfunkbereich kein systematisches Benchmarking statt. In der ARD gebe es zwar zahlreiche Kommissionen und Arbeitsgruppen, die auch Ablaufprozesse miteinander verglichen. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse würden auf Anwendbarkeit überprüft. Eine zentrale Dokumentation und Systematik gebe es nicht. Größe und Struktur der Landesrundfunkanstalten seien außerdem zu unterschiedlich für ein Benchmarking.      

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Einsparpotentiale werden durch Benchmarking aufgedeckt      

Der Landesrechnungshof teilt nicht die Einschätzung der Rundfunkanstalt, dass Unterschiede in Größe und Struktur der einzelnen Anstalten einen qualifizierten Vergleich verhindern. Auch in der freien Wirtschaft gehe der Benchmarking-Ansatz nicht von identischen Einheiten aus. Im Übrigen habe die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, ein Benchmarking im Produktionsbereich sowie in der IT-Landschaft durchgeführt. Dabei seien erhebliche Einsparpotenziale aufgedeckt worden.

Liebe Leserinnen und Leser, wir können nur hoffen, dass der Rechnungshof sich mit seinen überaus berechtigten Forderungen durchsetzt. Allerdings zeigt die Vergangenheit, dass sich die Rundfunkanstalten nicht wirklich einschränken wollen. Man kann ja an der Gebührenschraube drehen, denken die offensichtlich. Und wir müssen´s dann bezahlen, sagt verärgert

Ihr
Gotthilf Steuerzahler, www.krisensicherinvestieren.com

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

Gotthilf Steuerzahler