Die Bürokratiebremse ist in Deutschland seit Januar 2015 in Kraft. Werden neue Bundesgesetze verabschiedet, müssen nach dem "One-in-one-out"-Prinzip ausreichend gesetzliche Vorschriften entfallen, um den gesamten bürokratischen Aufwand für Unternehmen nicht steigen zu lassen. Nach 2015 sank der gemessene bürokratische Aufwand tatsächlich moderat. Doch für den Bürokratieabbau, den sich der Bund zum Ziel gesetzt hat, könnte er mehr tun: Richtlinien und Verordnungen der EU bleiben von der (...)
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