Smartphone, Tablet und Computer von der Steuer absetzen

von , 09.05.2018, 21:24 Uhr

Brüten Sie über Himmelfahrt oder Pfingsten über Ihrer Steuererklärung, die Sie bis Ende Mai fertig haben sollen? Wie war das doch gleich mit der Absetzbarket von Smartphone, Tablet und Co?. Hier die wichtigsten Infos im Überblick Arbeitnehmer, die privat angeschaffte IT-Geräte auch für den Job nutzen, können den Fiskus an den Kosten beteiligen. Bei der Einkommensteuererklärung lassen sich sowohl die Anschaffungskosten als auch die monatlichen Kosten für die Telefon- und Internetnutzung als Werbungskosten ansetzen. Darauf weist der Digitalverband Bitkom hin....

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