Staatliche Förderung der Filmwirtschaft

von , 07.01.2020, 19:24 Uhr

Die deutsche Film- und Medienwirtschaft lebt in hohem Maße von Subventionen, anstatt ihr Geld am Markt zu verdienen, was in anderen Nationen ja durchaus üblich ist. Der Bund und die Länder wollen nicht wahrhaben, wie gering die Wirkung ist, die sie mit ihren Fördermaßnahmen erzielen. 

Unter Filmförderung versteht man die Unterstützung von Filmprojekten durch Darlehen, Zuschüsse, Beratung, Preisverleihungen und dergleichen. Durch die Filmförderung sollen inländische Filmproduktionen ermöglicht und damit wirtschaftspolitische Ziele erreicht werden. Daneben werden auch künstlerisch oder kulturell als wertvoll deklarierte Spiel- und Fernsehfilme und vom Markt "benachteiligte" Genres wie zum Beispiel Dokumentar- und Kurzfilme gefördert. Eine Vielzahl von staatlichen Stellen ist hierzulande damit beschäftigt, der Filmwirtschaft finanziell unter die Arme zu greifen.

Auf der Ebene des Bundes sind dies die Filmförderungsanstalt sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Auf der Ebene der Bundesländer tummeln sich an die zwanzig Einrichtungen (Filmbüros, Medien- und Filmgesellschaften, Filmstiftungen usw.), die alle dem deutschen Film Gutes tun wollen. Alle Bundesländer beteiligen sich an diesem Subventionswettlauf. Aus einem ostdeutschen Bundesland wurden jetzt Zahlen und Fakten bekannt, die interessante Einblicke in die Tätigkeit einer Fördereinrichtung im Bereich der Film- und Medienwirtschaft bieten. 

Das Land stellt jährlich 5 Millionen Euro zur Verfügung      

Die Fördereinrichtung des Bundeslandes hat die Rechtsform einer GmbH, das Land ist an ihr zu 30 Prozent beteiligt. Unternehmensgegenstand ist die Förderung von Film-, Fernseh- und sonstigen audiovisuellen Medienproduktionen mit dem Ziel der Verbesserung und Sicherung der Wirtschaftskraft und der kulturellen Vielfalt im Bereich der Medienproduktionen. Das Land stellt der Gesellschaft jährlich rd. 5 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Fördermittel sind in den letzten Jahren stetig gestiegen.      

Die Förderung wirkt sich kaum auf die Filmwirtschaft aus      

Eine korrespondierende positive Entwicklung der Filmwirtschaft in dem Bundesland lässt sich jedoch nicht feststellen. Dieser Wirtschaftszweig hat ausweislich eines Berichts der dortigen Landesregierung nur einen geringen Anteil an der Bruttowertschöpfung, den Umsätzen und Erwerbstätigen der Gesamtwirtschaft in dem betreffenden Bundesland. In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Erwerbstätigen in der Filmwirtschaft zwar erhöht, dies geht aber allein auf den gestiegenen Anteil der Beschäftigten zurück, deren Beschäftigungsverhältnis nicht sozialversicherungspflichtig ist oder auf Unternehmen, deren Jahresumsatz unter 17.500 Euro liegt.     

Hoher Anteil der Verwaltungskosten      

In den letzten Jahren ist sowohl die Anzahl der geförderten Projekte als auch der Verwaltungsaufwand der Gesellschaft gestiegen. Das Verhältnis der Personal- und Sachkosten der Gesellschaft zu den Auszahlungen ist kontinuierlich gestiegen und lag zuletzt bei rund 14 Prozent. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten stellt sich die Frage nach der Angemessenheit der Höhe der Verwaltungskosten im Förderverfahren insgesamt. Die zuständigen Stellen in der Landesregierung führen keine über die allgemeinen betriebswirtschaftlichen Auswertungen hinausgehende Erfolgskontrollen hinsichtlich der mit der Beteiligung verfolgten Gesellschafterziele und der dafür eingesetzten Mittel durch.      

Nur 6,7 Prozent der gewährten Darlehen werden zurückgezahlt      

Die GmbH fördert die Antragsteller überwiegend in Form von erfolgsbedingt rückzahlbaren Darlehen. Eine Rückzahlungsverpflichtung entsteht also nur, wenn der Empfänger der Fördermittel Erlöse aus der Verwertung des geförderten Projekts erzielt. Trotz einer Steigerung der Rückflussquote wurden in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt nur 6,7 Prozent der Darlehen zurückgezahlt.

In der Mehrzahl der Fälle verblieben die Fördermittel dem Empfänger als Zuschuss. Rückflüsse erfolgen innerhalb gesetzter Fristen von 5 bis 10 Jahren. In diesem Zeitraum muss der Eingang der Rückflüsse mit einem entsprechenden Verwaltungsaufwand überwacht werden, auch wenn absehbar ist, dass keine Rückflüsse eingehen werden.      

Die Förderverfahren von Bund und Ländern werden harmonisiert      

Nun wollen die zuständigen Stellen des Bundeslandes prüfen, ob das Förderverfahren vereinfacht und gestrafft werden kann. Auch soll untersucht werden, ob sich Kriterien aufstellen lassen, anhand derer bei bestimmten Filmprojekten die Fördermittel in Form von Zuschüssen ausgereicht werden können. Im Übrigen sollen die Förderprozesse zwischen den Fördereinrichtungen von Bund und Ländern harmonisiert werden, da oftmals mehrere Fördereinrichtungen ein Projekt finanzieren und mehrfach Antrags- und Abrechnungsverfahren durchlaufen werden. 
Na toll, kann man dazu nur sagen, die Förderverfahren werden harmonisiert, liebe Leserinnen und Leser. Dabei sollte man doch besser die ineffektive Förderung ganz einstellen, meint kopfschüttelnd und ohne jegliche Fördermittel agierend

Ihr
Gotthilf Steuerzahler

www.krisensicherinvestieren.com

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.

Gotthilf Steuerzahler