Staatsknete für die kommunalpolitische Bildungsarbeit

von , 09.09.2018, 14:13 Uhr

In allen Bundesländern haben sich die etablierten Parteien kommunalpolitische Vereinigungen geschaffen, um die Aktivitäten ihrer kommunalen Mandatsträger zu koordinieren. Die kommunalpolitischen Vereinigungen führen auch Weiterbildungsveranstaltungen durch, wofür sie Jahr für Jahr Zuschüsse von den Bundesländern erhalten. 

Durch die Weiterbildungsveranstaltungen sollen kommunalpolitisch interessierte Bürger für Tätigkeiten in der kommunalen Selbstverwaltung geschult werden. Es sollen Kenntnisse über kommunalpolitische Institutionen, Willensbildungsprozesse und Politikfelder vermittelt werden, um die aktive Teilnahme der Bürger am kommunalpolitischen Leben zu fördern und sie zur Übernahme kommunalpolitischer Verantwortung zu befähigen. Dies geschieht im Wesentlichen durch Diskussions-, Informations- und Vortragsveranstaltungen. 

Bei der Förderung der kommunalpolitischen Bildungsarbeit müssen bestimmte vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Grundsätze beachtet werden, um eine unzulässige Parteienfinanzierung zu verhindern. U. a. müssen die Vereinigungen rechtlich selbständige und von den Parteien unabhängige juristische Personen sein, die sich eigenverantwortlich ihrer Aufgabe annehmen. Sie müssen allerdings auf Initiative oder mit Billigung der Landesorganisation der nahestehenden Partei gegründet worden sein, haben jedoch bei der Durchführung ihrer Arbeit die gebotene Distanz zu der jeweiligen Partei zu wahren. 

Hürden für die Konkurrenz      

In einigen Bundesländern ist eine Förderung nur dann möglich, wenn die der betreffenden Vereinigung nahestehende Partei bei den letzten beiden Landtagswahlen mindesten vier bzw. fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat. Da fragt man sich schon, was die Ergebnisse von Landtagswahlen mit der Förderung der kommunalpolitischen Bildung zu tun haben. Andere Bundesländer stellen auf die Ergebnisse der Kommunalwahl ab, verlangen allerdings zum Teil hohe Prozentwerte, welche die jeweilige Partei erreicht haben muss (landesweit mindestens 10 Prozent der Stimmen bei den Gemeinderats- und Stadtratswahlen). Auch hier schimmert durch, dass man es konkurrierenden Parteien möglichst schwer machen will, sich Einrichtungen zuzulegen, welchen dann ebenfalls Zuschüsse für die kommunalpolitische Bildungsarbeit zustünden.      

Personelle Verflechtungen      

Die Abgrenzung zur „Mutterpartei“ fällt den kommunalpolitischen Vereinigungen jedoch schwer, wie Prüfungen von Rechnungshöfen ergeben haben. So ist es nach den vom Verfassungsgericht entwickelten Grundsätzen nicht zulässig, dass Inhaber von hervorgehobenen Funktionen in der nahestehenden Partei gleichzeitig Führungsfunktionen in den Organen der kommunalpolitischen Bildungseinrichtung ausüben. Dieses Verbot soll die gebotene Distanz zwischen Bildungsarbeit und Interessen der nahestehenden Partei wahren. In einem Bundesland wurde jedoch beispielsweise festgestellt, dass bei zwei Bildungsvereinigungen Abgeordnete das Amt des Vorsitzenden ausübten.      

Unzulässige Leistungserbringung     

 Die Bildungseinrichtungen dürfen weder Leistungen für die nahestehende Partei erbringen noch ihr Personal sowie ihre Sach- und Haushaltsmittel für Zwecke der Partei einsetzen. Gegen dieses Verbot wird vielfach verstoßen. Ein Rechnungshof stellte beispielsweise fest, dass zum Dunstkreis der jeweiligen Parteien gehörende Organisationen in den Räumlichkeiten einer Bildungsvereinigung untergebracht waren. Auch wurden deren Aufgaben teilweise vom Personal der Bildungseinrichtung unentgeltlich erfüllt.      

Tätigkeiten für die nahestehende Partei      

Die geförderten kommunalpolitischen Einrichtungen dürfen nicht in den Wettstreit der politischen Parteien eingreifen. Die Bildungsarbeit darf also nicht dazu dienen, Aufgaben der nahestehenden Partei wahrzunehmen. Dieser Vorgabe wird nicht immer entsprochen. Der Rechnungshof eines anderen Bundeslandes stellte beispielsweise fest, dass eine Vereinigung mehrere Veranstaltungen durchführte, zu denen nur hauptamtliche Fraktionsgeschäftsführer, Fraktionsvorsitzende, hauptamtliche Bürgermeister kreisangehöriger Städte oder nur Oberbürgermeister eingeladen wurden, die der nahestehenden Partei angehörten. Dieselbe Vereinigung verfasste gemeinsam mit ihrer Partei eine Einladung zu einer Veranstaltung, mit der gleichzeitig für eine Mitgliedschaft in dieser Partei geworben wurde. Eine andere Vereinigung überließ die Organisation von Veranstaltungen u. a. den Kreisverbänden und den Fraktionen der nahestehenden Partei sowie auch einem Abgeordneten mit seinem Wahlkreisbüro.      

Viele zu Unrecht abgerechnete Veranstaltungen      

Bei Stichproben der Rechnungshöfe wurde festgestellt, dass zahlreiche nicht förderfähige Veranstaltungen durchgeführt wurden, die aber gleichwohl gegenüber den Zuschussgebern abgerechnet worden waren. So gab es z. B. Veranstaltungen, bei denen keine kommunalpolitischen Themen behandelt wurden oder deren Veranstalter nicht die entsprechende Bildungsvereinigung war. Auch lagen zu manchen Veranstaltungen keine Teilnehmerlisten oder auch gar keine Unterlagen vor, ferner waren einige Veranstaltungen nicht allen interessierten Bürgern zugänglich oder gehörten nicht zur Erwachsenenbildung. Schließlich nahmen es einige Einrichtungen in mehreren Fällen mit den Reise- und Übernachtungskosten nicht so genau.      

Verdeckte Parteienfinanzierung?      

Die Förderung der kommunalpolitischen Bildungsarbeit wird von Vielen kritisch gesehen. Ebenso wie bei den Fraktionszuschüssen aus Steuermitteln oder der staatlichen Finanzierung der Parteistiftungen bestehe hier die Gefahr einer verdeckten Parteifinanzierung. Diese Kritik hat angesichts der immer wieder festgestellten Grenzüberschreitungen viel für sich. Auf jeden Fall haben sich die Parteien in den genannten Bereichen zulasten der Staatskasse hübsche Spielwiesen geschaffen, liebe Leserinnen und Leser, auf denen sie ihren Parteimitgliedern und Sympathisanten viel Gutes tun können, sagt missbilligend 

Ihr
Gotthilf Steuerzahler

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

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