Steuer auf Kryptowährung? Das sollten Sie wissen!

von , 04.12.2018, 13:10 Uhr

In den letzten Monaten waren die Medien dominiert von Geschichten junger Anleger, die vor Jahren mal ein paar Dollar in Bitcoins investierten und so zu Millionären wurden. Die damit aufkommenden „get-rich-quick“-Schemata und der zumindest kurz andauernde Investitions-Hype in Kryptowährung erinnerten zeitweise an den amerikanischen Goldrausch des neunzehnten und zwanzigsten Jahrhunderts.

Virtuelle Währungen sind in aller Munde. Ob solch eine Investition immer das schnelle Geld verspricht, ist allerdings fraglich. Zudem gehen mit den neuen Systemen natürlich auch wirtschaftsrechtliche Fragen einher – zum Beispiel, ob für Bitcoin und Co. Steuern abzuführen sind.

Nach wie vor rechtliche Unklarheit in Deutschland

Zuvorderst sei klargestellt, dass bei der Frage nach der Besteuerung von virtueller Währung nach wie vor Unsicherheit besteht – nicht nur bei den Anlegern, sondern auch bei den Behörden. Die Anpassung der nationalen Rechtslagen befindet sich nach wie vor im Fluss.

Hierzulande obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, die Aufsicht über die Umsetzung von Kryptowährung in Deutschland. Im Jahr 2013 ordnete das BaFin virtuelle Währungen als offizielle Rechnungseinheit gemäß Kreditwesengesetz ein. Virtuelle Währungen sind damit zwar keine gesetzlichen Zahlungsmittel, aber dennoch offizielle Finanzinstrumente – vergleichbar mit Devisen. Diese Einordnung bewirkte, dass hierzulande bis dato (Stand: Oktober 2018) noch keine eigenen Gesetze für virtuelles Geld formuliert werden mussten.

Diesbezüglich wurde Ende September 2018 jedoch ein wichtiges Urteil (Az 161 Ss 28/18) gefällt: Das Kammergericht Berlin entschied zum einen, dass der gewerbliche Handel mit Bitcoins auch ohne die Erlaubnis der Behörde gestattet sei – denn immerhin sind Bitcoins ja kein offizielles Finanzinstrument. Im Zuge dessen wurde außerdem der Vorwurf formuliert, dass das BaFin mit der Einordnung des Bitcoin als Rechnungseinheit zu weit gegangen sei. Das BaFin wiederrum stufte diese Entscheidung des Gerichtes als Einzelfall ein.

Muss ich Kryptowährung überhaupt besteuern?

Das hängt zum einen davon ab, ob Sie die virtuelle Währung einfach nur „minen“ oder ob Sie diese veräußern und/oder handeln möchten. Besitzen Sie eine digitale Brieftasche, in der Sie eher hobbymäßig geringe Mengen an virtueller Währung aufbewahren, dann sind hierfür normalerweise keine Steuern abzuführen. Liegen Sie mit Ihrem Mining hingegen im gewerblichen Bereich, dann ist die Sache durchaus besteuerbar – hier sei jedoch angemerkt, dass die Grenzen zwischen privat und gewerblich im Falle von Mining häufig nicht eindeutig sind.

Daneben ist im Regelfall auch der Einsatz von virtueller Währung als Zahlungsmittel bzw. deren Veräußerung steuerpflichtig. Hierfür fällt Einkommenssteuer an. Erzielen Sie so Gewinne, dann sind diese auch in der jährlichen Einkommenssteuer zu listen. Ihre Gewinne werden ermittelt, indem Sie den Anschaffungspreis vom Veräußerungspreis in Abzug bringen. Als Freigrenze werden hier meist 600 Euro angesetzt – haben Sie also innerhalb eines Jahres einen Gewinn von 599,99 Euro erwirtschaftet, dann muss dieser normalerweise nicht versteuert werden. Diese 600 Euro beziehen sich im Übrigen nicht ausschließlich auf virtuelles Geld, sondern auf alle privaten Veräußerungen eines Jahres.

Zum anderen ist auch die Dauer des Minings entscheidend: Besitzen Sie Ihre Kryptowährung bereits länger als ein Jahr, dann sind erzielte Gewinne im Regelfall steuerfrei. Ausnahmen gelten hier z. B. für Proof-of-Stake-Verfahren, für die mitunter eine zehnjährige Frist angesetzt ist.

Zusammengefasst: Im Großen und Ganzen besteht hinsichtlich der Besteuerung von Kryptowährung noch wenig Konsens. Bei Fragen zu Ihrer Situation können Sie sich an das BaFin wenden – diese führen für solche und ähnliche Anliegen eine zentrale Beratungsstelle.

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Von Alexander Kretschmar

Alexander Kretschmar studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin mit Abschluss der juristischen Zwischenprüfung. Danach schloss sich ein Bachelorstudium im Bereich des Journalismus an. Seither kombiniert er seine beiden Interessensgebiete „Recht“ und „Berichterstattung“ und ist als freier Rechtsjournalist für verschiedene Verbände in Berlin tätig. Schwerpunkt seiner Beiträge bilden vor allem datenschutzrechtliche Fragestellungen sowie Digitalthemen.

Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. wurde im August 2015 von Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin gegründet. Für den juristischen Laien steht einem grundlegenden Verständnis zumeist das „Juristendeutsch“ im Wege; entsprechende Recherchen gestalten sich in der Regel als zeitaufwendig und komplex. Ziel des Verbandes ist es daher, über zentrale rechtliche Themenkomplexe in einer verständlichen Sprache zu informieren. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. stellt ausschließlich Informationsportale bereit, bietet jedoch keine Rechtsberatung an.

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