Totalverluste mit Aktien nach Insolvenz werden steuerlich anerkannt

von , 13.05.2020, 21:29 Uhr

Der Bundesfinanzhof weist das Bundesfinanzministerium in die Schranken und schlägt sich auf die Seite der Aktionäre: Verlieren Aktien wegen Insolvenz ihren Wert, darf ein Anleger die Verluste daraus steuerlich geltend machen. Das Finanzministerium hatte das bisher anders gesehen. Bisher war umstritten, ob der Untergang von Aktien in einem Insolvenzverfahren als Veräußerung angesehen werden darf, so dass sich die Verluste steuerlich auswirken. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das jetzt befürwortet (Urteil vom 03.12.2019, Az.: VIII R24/16). Werden (nach dem 31.12....

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