Überflüssige Zertifizierung eines Staatswaldes

von , 09.02.2021, 15:21 Uhr

Ein Bundesland ist Eigentümer von rund 340.000 Hektar Staatswald, welcher von einem Landesbetrieb betreut wird. Die Erlöse des Holzverkaufs lagen in den Jahren 2016 bis 2018 bei rund 115 Millionen Euro, bei Kosten von rund 112 Millionen Euro jährlich. Produkte der Forstwirtschaft, die wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltig erzeugt wurden, können ein Nachhaltigkeitszertifikat erhalten.

Es dokumentiert dem Nutzer eines solchen Produkts dessen naturverträgliche Erzeugung. Seit 2001 wurde der Staatswald nach und nach auf der gesamten Fläche entsprechend den Vorgaben eines bestimmt Programms zertifiziert. 

Die durchgängige Erteilung des Zertifikats wurde ermöglicht durch eine umweltverträgliche Forstwirtschaft auf hohem technischen Niveau unter Beachtung ökologischer, sozialer und ökonomischer Ziele. Zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Erlasse und betriebsinterne Regelungen bilden die Rahmenbedingungen für die nachhaltige Bewirtschaftung des Staatswaldes. 

Im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2014 bis 2019 in diesem Bundesland wurde vereinbart, dass der Staatswald schrittweise noch einmal, und zwar nach den Kriterien eines bestimmten Vereins, zertifiziert werden sollte. Dem Verein gehören u.a. Vertreter von Umweltverbänden sowie Nicht-Regierungsorganisationen an. Die Standards für die Zertifizierung werden vereinsintern festgelegt. Das Zertifikat erhalten Forstbetriebe, deren Bewirtschaftungsmethoden diesen Standards entsprechen. 

Ertragseinbußen durch die Vorgaben der Zweit-Zertifizierung      

Während der schrittweisen Zweit-Zertifizierung des Staatswaldes ließ das Umweltministerium die ökonomischen und ökologischen Auswirkungen intern von dem Landesbetrieb und extern durch einen Gutachter evaluieren. Sowohl der Landesbetriebs als auch der Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung der Zweit-Zertifizierung dauerhaft zu Ertragseinbußen von mindestens 10 Millionen Euro jährlich führen werde. Die Zusammensetzung der Baumarten im Wald ändere sich, es werde weniger wirtschaftlich vorteilhafte Nadelbäume geben, die Kosten für den Schutz gegen Schädlinge stiegen, die Holzernte werde erschwert und auf größerer Fläche werde die Waldnutzung komplett eingestellt. Dazu kämen die Kosten von rund 1,2 Millionen Euro für die Zertifizierung und die jährlichen Kontrollen.      

Keine messbaren ökologischen Vorteile der Zweit-Zertifizierung      

Ein Siegel über die Zweit-Zertifizierung sollte nach den Vorstellungen des Umweltministeriums der Vermarktung dienen. Höhere Holzpreise wurden jedoch im Wesentlichen nicht erzielt. Ökologische Vorteile der veränderten Bewirtschaftung als Ergebnis der Zweit-Zertifizierung waren nicht messbar. So wurde beispielsweise nicht – wie in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums angeführt – auf Pflanzenschutzmittel verzichtet. Es wurden weiterhin chemische Pflanzenschutzmittel in ähnlich geringer Menge wie vor der Zertifizierung verwendet.  

Erhöhter waldbaulicher Aufwand ist zu erwarten      

Die Vorgaben der Zweit-Zertifizierung sind in der Praxis zwar grundsätzlich umsetzbar. In vielen Fällen ist dies jedoch nur mit einem erhöhten und fachlich unnötigen konzeptionellen und waldbaulichen Aufwand verbunden. Als Folge steigen das Bewirtschaftungsrisiko und die Gefahr teurer Fehlinvestitionen. Die Einschränkungen bei der Auswahl von Baumarten und bei der Anwendung erprobter waldbaulicher Verfahren wirken sich nicht allein ökonomisch aus. Zusätzlich werden auch die Handlungsoptionen, den Folgen von Extremwetterereignissen im Wald zu begegnen, unnötig eingeschränkt.      

Das Ministerium sollte sich an die nachhaltige Praxis seines Landesbetriebs halten      

Das Umweltministerium des in Rede stehenden Bundeslandes hält die Zweit-Zertifizierung weiterhin in jeder Hinsicht für vorteilhaft. Mit ihr werde dem hohen Standard der Bewirtschaftung des Staatswaldes ein nach außen sichtbarer Ausdruck gegeben. Das Umweltministerium wäre gut beraten, auf seinen Landesbetrieb zu hören und es bei dessen bewährter Praxis der nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu belassen. Aber wenn Umweltverbände und Nicht-Regierungsorganisationen beim Umweltschutz ins Spiel kommen, liebe Leserinnen und Leser, sind deren Vorschläge ja Gesetz, sagt resignierend

Ihr
Gotthilf Steuerzahler
www.krisensicherinvestieren.com

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

Gotthilf Steuerzahler