Überflüssiger Einsatz von Beratern in der öffentlichen Verwaltung

von , 07.11.2020, 11:38 Uhr

Einem Beratungsunternehmen den Auftrag, ein Konzept zur Errichtung eines Zentrums für Ernährung und Landwirtschaft zu entwickeln. Dabei hätte das Ministerium für die zu entscheidenden organisatorischen Fragestellungen ohne weiteres selbst eine Lösung entwickeln können.

Seit vielen Jahren wird kritisiert, dass sich Ministerien und andere Dienststellen der öffentlichen Verwaltung in großem Umfang durch externe Dienstleister beraten lassen. Beratungen von Behörden durch externe Dienstleister gibt es zu den unterschiedlichsten Themen. Häufig werden Externe damit beauftragt, ein Gutachten zu speziellen Fachfragen der jeweiligen Behörde zu erstellen. Rechtsanwälte und Steuerberater werden zur Beratung in Rechts- und Steuerangelegenheiten herangezogen. Gar nicht selten führen Unternehmensberater Organisationsuntersuchungen in der öffentlichen Verwaltung durch, wobei sich das Honorar für eine größere Organisationsuntersuchung auf einige Hunderttausend Euro und mehr belaufen kann. 

Bisweilen lassen sich Behörden auch in betriebswirtschaftlichen und personalwirtschaftlichen Fragen unterstützen. Auch bei IT-Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung wird gerne der Sachverstand von Externen hinzugezogen. Begründet wird die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen mit mangelndem Fachwissen oder nicht ausreichenden Personalressourcen. 

Besteht wirklich ein entsprechender Beratungsbedarf?      

Als Außenstehender fragt man sich natürlich, warum die öffentliche Verwaltung bei Fach- und Rechtsfragen einen so großen Beratungsbedarf hat. Können die in den Behörden reichlich vorhandenen Fachleute und Juristen die auftretenden Probleme nicht selber lösen, müssen sie sich wirklich in Kernbereichen ihrer Tätigkeiten von Externen beraten lassen? Haben die Verantwortlichen möglicherweise wenig Lust, sich ernsthaft mit den zu beantwortenden Fragen zu beschäftigen, oder wollen sie sich hinter der Autorität der Berater verstecken? Bei einigen bekannt gewordenen Fällen kann man vermuten, dass nicht nur fachliche Gründe hinter dem Ruf nach Beratung standen.  

Für das Ernährungszentrum sind 3,64 Millionen Euro vorgesehen      

Aus einem norddeutschen Bundesland wurde jetzt ein Fall bekannt, in dem den es um Einsatz externer Berater im Zusammenhang mit der Errichtung eines Zentrums für Ernährung und Hauswirtschaft ging. Das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft des in Rede stehenden Bundeslandes begann im Jahr 2018 mit den Planungen für die Einrichtung dieses Zentrums. Für die Einrichtung sowie für den Betrieb des Zentrums sind im Rahmen der mittelfristigen Planung für die Jahre 2019 bis 2023 insgesamt 3,64 Millionen Euro vorgesehen.

Ursprünglich sollten eigene Kräfte ein Konzept erarbeiten      

Eine ressortübergreifende Projektgruppe sollte ein Konzept zur Errichtung und fachlichen Ausgestaltung des Zentrums entwickeln. Absicht des Ministeriums war es von vornherein, die organisatorische Anbindung des Zentrums an die Landwirtschaftskammer des Bundeslandes vorzusehen. Die Erarbeitung des Konzepts durch die Projektgruppe sollte haushaltsneutral realisiert werden. Ein Konzept wurde jedoch nicht erarbeitet. Vielmehr kam die Projektgruppe zu der Einschätzung, dass wegen der Vielzahl der zu beteiligenden Organisationseinheiten und der teilweise unterschiedlichen Interessen der Ministerien eine externe Beratung erforderlich sei.      

Die Berater sollten verschiedene Organisationsmodelle untersuchen      

Ende 2018 beauftragte das Ministerium daher ein externes Beratungsunternehmen. Für die Beratung mussten zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von knapp 120.00 Euro aufgewendet werden. Das Beratungsunternehmen sollte die Vorteilhaftigkeit verschiedener Organisationsmodelle im Rahmen einer Nutzwertanalyse gegeneinander abwägen, daraus einen Entscheidungsvorschlag ableiten und die Kernaufgaben des Zentrums definieren. Im Ergebnis empfahl das Beratungsunternehmen, die Einrichtung und den Betrieb des Zentrums an die Landwirtschaftskammer zu übertragen. Dieses Ergebnis entsprach – welch ein Zufall – genau der schon von Anfang an bekundeten Absicht des Ministeriums, das Zentrum bei der Landwirtschaftskammer anzusiedeln.   

Kein Mehrwert für das Land durch die Untersuchung      

Das Ministerium hätte das Konzept zur organisatorischen Anbindung und fachlichen Ausgestaltung des Zentrums selbst entwickeln können. Die Entwicklung eines strategischen Konzepts, die Einbindung der Interessen anderer Ressorts und die Berücksichtigung der Interessen nichtstaatlicher Akteure sind nach der Geschäftsordnung für die Ministerien des betreffenden Bundeslandes klassische ministerielle Kernaufgaben. Eine besondere Komplexität des Vorhabens lag nicht vor. Den zusätzlichen Ausgaben für die Beratungsleistung stand im Ergebnis kein erkennbarer Mehrwert für das Land gegenüber.      

Einige Parlamente lassen sich über den Einsatz von Beratern berichten      

Als Kritik an den Ausgaben für das Beratungsunternehmen laut wurde, hat das Ministerium argumentiert, es habe sich von der Einbindung einer externen Beratung wertvolle Beiträge versprochen. Die mit der Beauftragung des Beratungsunternehmens verbundenen Erwartungen hätten sich jedoch nicht in vollem Umfang erfüllt. In Zukunft will das Ministerium zurückhaltender beim Einsatz von Beratern sein. Der Deutsche Bundestag und einige Landesparlamente lassen sich seit einigen Jahren Übersichten über die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen vorlegen. Das hat sicherlich einen dämpfenden Einfluss auf den Einsatz von Beratern in der öffentlichen Verwaltung, liebe Leserinnen und Leser, sagt zustimmend

Gotthilf Steuerzahler
www.krisensicherinvestieren.com

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar. 

Gotthilf Steuerzahler