Übergangsregelungen im Wirtschaftsrecht

von , 29.04.2020, 07:00 Uhr

Ob Kontakt- oder Versammlungsbeschränkungen: Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wirken sich auch auf die Arbeit von Bundeskartellamt sowie Industrie- und Handelskammern aus. Abhilfe schaffen sollen nun vorübergehende Anpassungen im Wirtschaftsrecht.

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