und Sorgen haben die …
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, 17.08.2018, 13:22 Uhr
Gab es früher Männlein und Weiblein, so musste nun mit großem propagandistischem Aufwand ein drittes Geschlecht ins Geburtenregister aufgenommen werden: „Diverse“. Das hatte das Bundesverfassungsgericht schon am 10.10 2017 vorbereitet, jetzt zieht das Parlament nach: Das Personenstandsrecht sei (seit 2 Mio. Jahren, seitdem es Mensacxhen gibt) ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das im