Unnötige Bürokratie beim Katastrophenschutz

von , 24.01.2021, 14:08 Uhr

Bei der finanziellen Unterstützung von Kommunen und privaten Hilfsorganisationen, die beim Katastrophenschutz mitwirken, praktiziert ein Bundesland ein aufwendiges Verfahren ohne erkennbaren Mehrwert. Nachdem Kritik laut wurde, will das betreffende Bundesland das Verfahren überprüfen.

Beim Katastrophenschutz geht es um den Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutender Sachwerte. Gedacht ist dabei insbesondere an Naturkatastrophen wie extremer Schneefall oder große Hochwasser, aber auch schwere Verkehrsunfälle oder kerntechnische Unfälle können den Katastrophenfall auslösen. Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist Aufgabe der Länder, die dabei die Kommunen sowie private Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz oder den Malteser Hilfsdienst einbeziehen. Einzelheiten der Aufgabenverteilung und der Finanzierung werden in Ländergesetzen geregelt.

Im Katastrophenschutzgesetz des hier in Rede stehenden Bundeslandes wird ausgeführt, dass die beim Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen sowie die staatlichen und kommunalen Aufgabenträger die Kosten, die ihnen durch die Aufgabenerfüllung entstehen, grundsätzlich selbst zu tragen haben. Durch zahlreiche in dem genannten Gesetz selbst normierte Ausnahmen und durch zusätzlich geschaffenen Fördertatbestände läuft dieser Grundsatz jedoch weitgehend leer. 

Das Land stellt Fahrzeuge und Ausrüstung bereit      

In dem betreffenden Bundesland hat das Landesinnenministerium die Aufgabe, Fahrzeuge, Geräte und Spezialausrüstung für den Katastrophenschutz zu beschaffen und bereitzustellen. Im Fall der Überlassung ist die Unterbringung und Unterhaltung angemessen zu unterstützen. Soweit Gemeinden, Landkreise, Kreisfreie Städte und private Hilfsorganisationen Träger von Katastrophenschutzeinheiten sind, übernehmen sie die bereitgestellte Ausstattung auf der Grundlage von Überlassungsvereinbarungen.     

Zuschüsse für vom Land bereitgestellte Fahrzeuge      

Für die Unterbringung und Unterhaltung der Fahrzeuge und Geräte bewilligt das Land den Kommunen und privaten Hilfsorganisationen pauschalierte Zuschüsse. Jährlich werden dementsprechend rund 300 Förderverfahren durchgeführt. Das heißt, dass von Seiten der betreffenden Gemeinden, Landkreise, Kreisfreien Städte und Hilfsorganisationen entsprechende Anträge gestellt und die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden müssen. Da dem Land jedoch bekannt ist, welchen Kommunen oder Hilfsorganisationen es Fahrzeuge und Geräte überlassen hat, fragt man sich, welche Mehrinformationen das aufwendige Antragsverfahren erbringen soll. Richtigerweise sollte die Unterstützung durch das Land bei der Überlassung mitgeregelt werden.      

Zuschüsse an die Träger von Katastrophenschutzeinheiten      

Weiterhin gewährt das Land den Kommunen sowie den Hilfsorganisationen jedes Jahr auf Antrag pauschalierte Zuschüsse für die Trägerschaft von insgesamt 144 Katastrophenschutzeinheiten. Durch die Förderung sollen die ehrenamtliche Mitwirkung im Katastrophenschutz, die Helferwerbung und Helferausbildung unterstützt werden. Dabei kennt das Land doch die in Frage kommenden Katastrophenschutzeinheiten, da das Innenministerium sowohl deren Anzahl als auch deren Ausstattung generell festlegt. Anstelle von aufwendigen Zuschussverfahren sollten auch hier einfachere und wirtschaftlichere Wege zur finanziellen Unterstützung der Träger gefunden werden, so dass eine jährliche Antragstellung nicht mehr erforderlich wäre.      

Nachweise über die Verwendung der Fördermittel wurden nicht ausgewertet      

Dass das Land die Informationen aus dem Zuschussverfahren gar nicht braucht, zeigt auch folgender Befund: Bei Zuschüssen ist vorgeschrieben, dass die Empfänger die Mittelverwendung nachweisen müssen. Die zuschussgewährenden Dienststellen haben die Nachweise über die Mittelverwendung dann auszuwerten. Bei den hier in Rede stehenden Fördermaßnahmen ist die Auswertung teilweise jedoch erst mit jahrelanger Verspätung durchgeführt worden. Auch fiel es nicht auf, wenn die Nachweise über die Mittelverwendung verspätet oder gar nicht vorlegt wurden.      

Das Land will die Finanzierung überprüfen      

Das Innenministerium des betreffenden Bundeslandes räumt ein, dass es bei der Prüfung der Verwendungsnachweise in den letzten Jahren zu längeren Verzögerungen gekommen sei. Der Abbau bestehender Rückstände erfolge nunmehr planmäßig. Im Übrigen will das Innenministerium das Verfahren zur Finanzierung der Kommunen und Hilfsorganisationen grundlegend überprüfen. Mal sehen, liebe Leserinnen und Leser, ob das Bundesland sich wirklich zu neuen Fördermodalitäten durchringen kann, die für alle Beteiligten weniger Aufwand mit sich bringen. Aber bekanntlich fällt es Bürokraten ja äußerst schwer, sich von bürokratischen Verfahren zu trennen, sagt skeptisch

Ihr
Gotthilf Steuerzahler
www.krisensicherinvestieren.com

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

Gotthilf Steuerzahler