Unterbringung von Flüchtlingen: Hohe Kosten und Unterbelegung

von , 28.09.2019, 12:07 Uhr

Die Kosten des Flüchtlingszustroms seit 2015 sind derzeit nur selten ein Thema in unseren Medien. Einen gewissen Einblick bietet der jüngste Jahresbericht des Rechnungshofs Baden-Württemberg, der sich unter anderem mit den Aufwendungen befasst, die dem Land seinerzeit bei der Unterbringung von Flüchtlingen entstanden sind. 

In Baden-Württemberg waren im Jahr 2015 rund 185.000 Flüchtlinge kurzfristig unterzubringen, davon stellten etwa 98.000 einen Asylantrag und blieben im Land. Das Verfahren zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen ist in Baden-Württemberg dreigliedrig aufgebaut. Die Flüchtlinge wohnen zunächst bis zu sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes. Anschließend übernehmen in den Landkreisen die Landratsämter sowie in den Stadtkreisen die Gemeinden als untere Aufnahmebehörden die vorläufige Unterbringung. Bis zum Abschluss des Asylverfahrens, maximal jedoch 24 Monate, sind die Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen untergebracht. Danach werden sie den Gemeinden zur Anschlussunterbringung zugeteilt.

Die Gemeinden weisen die unterzubringenden Flüchtlinge mit einer hoheitlichen Verfügung in eine Unterkunft ein, oder es werden Mietverträge abgeschlossen. Die Kosten der Erstaufnahmeeinrichtungen und der vorläufigen Unterbringung übernimmt das Land. Die Kosten der Anschlussunterbringung tragen die Gemeinden. 

Das Land entlastet die Kommunen bei der Anschlussunterbringung      

Mit dem Programm „Wohnraum für Flüchtlinge“ vom Februar 2015 fördert das Land Baden-Württemberg mit 120 Millionen Euro die Schaffung neuen Wohnraums für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen durch die Gemeinden. Die Förderung beläuft sich auf 25 Prozent der Erwerbs- bzw. Investitionskosten. Die Zweckbindung beträgt zehn Jahre ab Bezugsfertigkeit des Wohnraums. Im Falle einer Bedarfsänderung innerhalb dieses Zeitraums haben die Kommunen den geförderten Wohnraum bis zum Bindungsende anderweitig als sozialen Mietwohnraum oder anderweitig zu sozialen Unterbringungszwecken zu nutzen.      

Unverhältnismäßig hohe Baukosten gefördert       

Der Rechnungshof Baden-Württemberg hat verschiedene Fördervorhaben näher untersucht. Bei fünf der geprüften Vorhaben lagen Neubaumaßnahmen vor. Ansonsten handelte es sich um Erwerb sowie um Sanierungs- und Umbaumaßnahmen. Die Kosten der Neubaumaßnahmen lagen zwischen 19.300 Euro und 28.300 Euro je Wohnplatz, bei Sanierungen betrugen die Kosten maximal 10.400 Euro je Wohnplatz. 

Die teuerste Maßnahme war die Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses mit über 53.000 Euro je Wohnplatz. Das Haus stand davor über Jahre leer. Bei zwei Gemeinden erfolgte die Anschlussunterbringung in Wohncontainern. Da die Bauweise und der Wohnstandard nicht vergleichbar mit konventioneller Bauweise sind, waren die Kosten mit rund 17.000 Euro und rund 28.000 Euro je Wohnplatz sehr hoch.      

Es sollte schnell Wohnraum geschaffen werden      

Das zuständige Ministerium des Landes hat dazu ausgeführt, die politische Zielsetzung sei es gewesen, schnell Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen. Deshalb sei die Bauweise bei der Förderung nicht eingeschränkt worden. Der Rechnungshof hat empfohlen, bei künftigen Förderprogrammen von baukostenabhängigen Förderungen abzusehen und eine Förderung über Pauschalen vorzusehen (z. B. Förderbetrag je Wohnplatz). Hierdurch könnten die Gesamtkosten je Wohnplatz bei Sanierungen und bei Neubauvorhaben gedeckelt werden.      

Teilweise Unterbelegung der geförderten Einrichtungen      

Bei den geprüften Einrichtungen hat der Rechnungshof teilweise eine Unterbelegung festgestellt. So lag bei drei von sieben besichtigten Einrichtungen die Belegung zwischen 60 und 70 Prozent, die geringste Belegung waren 39 Prozent. Aus diesen Feststellungen des Rechnungshofs wird deutlich, dass inzwischen der Druck zur Unterbringung von Flüchtlingen nachgelassen hat. Dass der geförderte Wohnraum aber teilweise leer steht und nicht anderen bedürftigen Gruppen zur Verfügung gestellt wird, liebe Leserinnen und Leser, ist nicht nachvollziehbar, ja geradezu skandalös. Die schon länger hier Lebenden sind wohl nicht so wichtig, sagt verärgert

Ihr
Gotthilf Steuerzahler 

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

Gotthilf Steuerzahler