Was hat die Auswertung von Steuersünder-CDs eigentlich gebracht?

von , 13.10.2018, 09:49 Uhr

Erinnern Sie sich noch, vor einigen Jahren gab es einen großen Medienrummel im Zusammenhang mit dem Ankauf von Steuersünder-CDs durch staatliche Stellen. Nach einigen aufsehenerregenden Strafprozessen wegen Steuerhinterziehung wurde es wieder still um dieses Thema. Vor einigen Monaten konnte man allerdings interessante Meldungen darüber lesen, wie die Finanzämter seitdem bei der Auswertung der erlangten Daten vorgegangen sind.

In den Jahren 2006 bis 2013 kauften deutsche Behörden mehrfach CDs an, die Daten über deutsche Steuerbürger mit ausländischen Kapitalanlagen enthielten. Ob der Ankauf legal war, war höchst umstritten. Die Daten stammten von Banken aus der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg. Die meisten Steuerdaten-CDs wurden von dem Bundesland Nordrhein-Westfalen angekauft, aber auch Niedersachsen und Rheinland-Pfalz waren hier aktiv. Der Ankauf der Daten diente sowohl der Nacherhebung von Steuern als auch der Strafverfolgung von Steuerhinterziehern.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2010 die Nutzung der Daten solcher Datenträger bei der Strafverfolgung gebilligt. Es komme nicht darauf an, ob der Ankauf der Daten ursprünglich rechtmäßig war. Ausgelöst durch die Berichte über den Ankauf weiterer Steuersünder-CDs gingen in der fraglichen Zeit zahlreiche Selbstanzeigen bei deutschen Finanzämtern ein in der Hoffnung auf die strafbefreiende Wirkung. 

Die Daten aus den Steuer-CDs erwiesen sich als belastbar      

Die Datenlieferungen wurden von den ankaufenden Bundesländern an die Steuerverwaltungen der übrigen Bundesländer übermittelt. Wie es dann weiterging, ergibt sich aus einem jüngst bekannt gewordenen Bericht über die Auswertung der CDs in einem kleineren Bundesland. Die Steuerfälle mit den höchsten Beträgen wurden von der Steuerfahndung bearbeitet. Die Überprüfung der übrigen Datenlieferungen erfolgte durch die Finanzämter des Bundeslandes.

Die Dateninhalte waren sehr unterschiedlich. Neben Namensangaben wurden meist Anlagebeträge und zum Teil auch Anlagearten genannt. Die Anleger der ersten Datenlieferungen hatten meist sehr hohe Beträge investiert und teilweise auch Millionenbeträge an andere Institute weitergeleitet. Bei allen Lieferungen erwiesen sich die Informationen regelmäßig als belastbar.      

Die Herkunft der Kapitalerträge wurde nur selten hinterfragt      

Bei den ersten Datenlieferungen lagen die übermittelten Daten oft derart weit in der Vergangenheit, dass die Frage nach der Mittelherkunft wegen der eingetretenen steuerlichen Verjährung dieser Zeiträume meist in den Hintergrund trat. In dem erwähnten Bericht wird ausgeführt, dass die Bearbeitungsqualität in den Finanzämtern sehr unterschiedlich war und weitgehend von dem Engagement und der Erfahrenheit der jeweiligen Bearbeiter abhing.
Die Daten späterer Lieferungen waren vergleichsweise aktuell und die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen daher meist unproblematisch. Die von den Steuerpflichtigen bzw. deren Beratern übermittelten Kapitalerträge wurden von den Finanzämtern meist ohne weitere Überprüfung übernommen. Zusätzliche Unterlagen zur Überprüfung der Erträge wurden nur selten angefordert. Vorwurfsvoll wird in dem Bericht ausgeführt, dass die Aktualität der Daten es den Finanzämtern ermöglicht hätte, verstärkt die Mittelherkunft zu hinterfragen, Schwarzgelder zu versteuern und Kontrollmitteilungen an die Erbschaft- und Schenkungssteuerstelle zu übermitteln. Hiervon sei nur ausnahmsweise Gebrauch gemacht worden.      

Selbstanzeigen brachten dem Fiskus mehr Geld als die Steuer-CDs      

Die Bedeutung der Daten-CDs hat im Laufe der Zeit abgenommen. Bei den ersten Lieferungen ging es oft um höhere Anlagebeträge, bei späteren Datenlieferungen waren die Anlagebeträge im Durchschnitt deutlich niedriger. Entsprechend gingen auch die steuerlichen Mehrergebnisse zurück. Ursächlich hierfür waren die seit Jahren sinkenden Renditen im Kapitalanlagebereich.

Die Auswertung der Steuer-CDs führte in dem in Rede stehenden Bundesland bisher zu Steuermehreinnahmen von mehr als 10 Millionen Euro. Laut Aussage des Berichts dürfte der tatsächliche Betrag deutlich darüber liegen; eine genaue Bezifferung sei wegen diesbezüglicher Aufzeichnungsmängel nicht möglich.
Weitaus höher als die Ergebnisse aus der Auswertung der CDs waren Selbstanzeigen, die oft schon im Vorfeld der Ermittlungen eingingen. In dem betreffenden Bundesland wurden zwischen Januar 2010 und September 2015 unversteuerte Einkünfte aus ausländischen Kapitalanlagen mit Mehrsteuern von 106 Millionen im Rahmen von Selbstanzeigen nachdeklariert.      

Auch in Zukunft soll es Ankäufe von Steuer-CDs geben      

Schätzungen gehen dahin, dass der Fiskus allein in den Jahren 2008 bis 2010, als die Selbstanzeigen ihren Höhepunkt erreichten, bundesweit ein Mehraufkommen von rund sieben Milliarden Euro erzielte. Im Übrigen könnte das Thema Steuer-CDs bald wieder aktuell werden. In den letzten Monaten gingen Meldungen durch die Presse, dass Nordrhein-Westfalen den Ankauf weiterer CDs erwäge. Die seit einem Jahr in Düsseldorf amtierende schwarz-gelbe Landesregierung will jedes Angebot von Informanten im Einzelfall prüfen. Man sollte also nicht darauf vertrauen, liebe Leserinnen und Leser, dass steuerpflichtige Einnahmen wieder risikolos im Ausland versteckt werden können, nachdem die mediale Aufregung abgeklungen ist, meint trocken

Ihr
Gotthilf Steuerzahler

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

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