WhatsApp, Telegram oder Threema: EU verlangt Verschlüsselungszugang für Nachrichtenprogramme

von , 30.12.2020, 13:39 Uhr

Im Sinne des Postgeheimnisses und der Wahrung der in den meisten Ländern verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechte haben die elektronischen Nachrichtendienste, wie z.B. Telegram, Threema oder WhatsApp, die Nachrichten bei der Übertragung verschlüsselt. Mittlerweile ist aber besonders bei den amerikanischen Nachrichtenprogrammen zutage getreten, daß die eigentlich privaten Botschaften der Nutzer eben nicht privat bleiben, sondern mitgelesen, ausgewertet und im Falle Twitter sogar zensiert werden. WhatsApp geht sogar noch weiter und läßt sich per Allgemeiner Geschäftsbedingungen sämtliche Rechte an Texten und Bildern vom Nutzer übertragen.

Nutzerwachstum bei Telegram und Threema stört die EU

Aus diesem Grunde wandern immer mehr Nutzer zu den (noch) „ehrlicheren“ und die Persönlichkeitsrechte besser achtenden Diensten wie Telegram oder Threema über. Daran stört sich offenbar die Europäische Union (EU). Diese will, ganz im Sinne George Orwells, auch weiterhin in dem Privatleben der Bürger schnüffeln, ihre Botschaften abschöpfen und zu eigenen oder den Interessen ihrer „Partner“ nutzen. Aus diesem Grunde verlangt sie nun von den Betreibern dieser Nachrichtenprogramme einen Generalschlüssel für die „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“. Die Nachrichtenprogrammhersteller sollen also dazu verpflichtet werden, ihre Verschlüsselung unsicher zu machen und einen Generalschlüssel herzustellen, dessen Besitzer die Persönlichkeitsrechte der Nutzer der elektronischen Nachrichtenmedien quasi nach Belieben verletzen kann.

EU missachtet verfassungsrechtlich geschützten Freiheitsrechte der Bürger

Es ist nicht nur skandalös, daß sich die EU als eine Art „Überbürokratie zur Koordinierung souveräner Mitgliedsstaaten“ eigentlich rein staatliche Befugnisse anzueignen gedenkt, sondern auch, daß sie dabei ganz offen eine entscheidende Grundlage unseres Zusammenlebens, die Wahrung und Achtung der verfassungsrechtlich geschützten Freiheitsrechte der Bürger, missachtet und zerstört. Mit welchem Recht verlangt eigentlich die auch durch Korruption und Kriminalität immer wieder in Erscheinung getretene EU-Bürokratie einen Spionagezugang zu den Bürgern der Mitgliedstaaten? Und noch besorgniserregender dürften die denkbaren Antworten auf die Frage sein, welchen Schutz die Bürger für die über sie eingesammelten Daten erhalten und auf welcher rechtlichen Grundlage (dann mit den entsprechenden Beschwerdemöglichkeiten) sie diese generelle Spionageermächtigung der EU ertragen sollen?

Droht Überwachungsstaat nach Orwell?

Auf Funktionärsebene der EU scheint man nicht einmal mehr bereit zu sein, sich an eigene Verträge zu halten, manche Funktionäre fallen durch Korruption auf und werden meistens dafür nicht einmal belangt. Man überdehnt die einst geschlossenen Kooperationsverträge schamlos und räumt sich immer neue Rechte ein, ohne für einen entsprechenden Schutz der Bürger zu sorgen. Stattdessen ist man bestrebt, nun auch Teile des Postgeheimnisses (bezogen auf die elektronischen Medien) zu schleifen. Es bleibt nur wenig Hoffnung, daß Europas „Sub-Machthaber“ in den Nationalstaaten überhaupt noch die bürgerlichen Freiheitsrechte zu schützen bereit sind. Sie dürften stattdessen auch diesem EU-Bürokratenverlangen willfährig Folge leisten. Der vor Jahrzehnten von George Orwell skizzierte Überwachungsstaat nimmt mit dieser neuen Überwachungsermächtigung immer deutlichere Konturen an. (eh)


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