Gestern bekam meine Freundin den Bescheid über den Grundsteuerwert. Wie prüft man den? PB war ja immer ein Ratgeber für den verwirrten und der Steuergesetzgebung nicht kundigen Leser.
Im Internet ist das Bewertungsgesetz. Der siebente Abschnitt beginnt bei § 218. Für unsere Prüfung sind die §§ 249 bis 260 interessant, wenn es sich um ein Wohngrundstück handelt.
Weiterhin braucht es für ein selbst genutztes Eigenheim die Anlagen Nr. 7 und Nr. 36 bis Nr. 41.
Dieser vom Amt festgesetzte und von uns geprüfte Grundstückswert wird mit der Steuermeßzahl malgenommen. Diese...